Erstellt am 07.01.2014 um 18:58 Uhr von Matze
BetrVG §34 ist eindeutig!!
Erstellt am 07.01.2014 um 19:19 Uhr von nicoline
Matze,
es handelt sich hier nicht um eine BetriebsratsSITZUNG sondern um die BetriebsräteVERSAMMLUNG gem. § 53 BetrVG.
Teufel,
der GBR hat Recht! Ist ja ähnlich, wie eine Betriebsversammlung und da wird doch auch kein Protokoll geführt.
Erstellt am 07.01.2014 um 19:44 Uhr von rtjum
macht aber evtl Sinn so einige Dinge einfach mal mitzuschreiben
Erstellt am 07.01.2014 um 21:35 Uhr von Teufel
Wir führen bei der Betriebsversammlung Protokoll.
Erstellt am 08.01.2014 um 07:08 Uhr von nicoline
Teufel,
Deine Frage war "muss" und das kann man eindeutig mit nein beantworten. Was ihr freiwillig machen wollt, bleibt Euch ja überlassen.
Erstellt am 08.01.2014 um 09:29 Uhr von Paulinschen
Ich muss mal fragen wir sind ein neuer br noch ohne Schulung (Termin steht schon) wann muss Mann Protokoll führenund und was ist der Unterschied zwichen Betriebsversammlung ,betriebsräteversamlung ,Betriebsratssitzung .
Ich brauch unbedingt Schulung aber ich lerne
Erstellt am 08.01.2014 um 13:38 Uhr von Oblatixx
Ich versuch es mal kurz, ohne auf abweichende Eventualitäten einzugehen. Ist ja auch alles nachlesbar.
Betriebsratssitzung: Die Betriebsräte machen ihre Sitzung (Protokoll)
Betriebsräteversammlung: Wird vom GBR organisiert, alle BR Vorsitzenden und deren Stellvertreter sind eingeladen, einmal im Jahr (kein Protokoll)
Betriebsversammlung: Der BR lädt die Belegschaft zur Versammlung ein, hat dort Hausrecht, viermal im Jahr, berichtet über seine Arbeit (kein Protokoll)
Erstellt am 08.01.2014 um 14:21 Uhr von Paulinschen