Hallo,

ich habe eine Frage zum betrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz ob der Betriebsrat in folgendem Fall etwas tun kann.

Der Arbeitgeber beschäftigt 200 Mitarbeiter in einer Fabrik. Bis zum Jahr 2009 wurden die Mitarbeiter in der GmbH AAA des Arbeitbebers zu tariflichen Bedingungen einstellt (Lohn, Arbeitszeit....)

Danach hat der Arbeitgeber die GmbH BBB gegründet, die nur dazu dient, um bei personellen Neueinstellungen nicht mehr gem. des Tarifvertrages einzustellen (Einstellung ohne Anbindung an den Tarifvertrag) und gleichzeitig die Wochenstunden zu erhöhen und die Urlaubstage zu verringern.

Die Lohnerhöhungen der neuen Mitarbeiter in GmbH BBB sollen in Anlehnung an den Tarifvertrag erfolgen, wurden aber auch schon ausgesetzt gegen eine (mikrige) Einmalzahlung.

Fragen:

1. Ist die Beschäftigung von Personen von 2 Gesellschaften (GMBH AAA und GMBH BBB), die eine tarifgebunden, die andere nicht, bei unterschiedlichen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Lohn, Urlaub) unter einem Dach zulässig ?

2. Ist gem. des Gleichbehandlungsgrundsatz zulässig dass die Mitarbeiter der beiden Gesellschaften hinsichtlich der Lohnerhöhungen unterschiedlich behandelt werden (z.B. Mitarbeiter von Tarifgebundener Gesellschaft AAA erhalten die Erhöhung, jene von Gesellschaft BBB nicht)

3. Was kann der Betriebsrat tun?

Ich bedanke mich im Voraus für aussagekräftige Antworten