Erstellt am 28.11.2013 um 23:31 Uhr von Tommyh
Hallo Du! Im Gegensatz zum normalen Zeugnis gibt es kein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis ausser bei z.B. Freistellung als Betriebsrat / längerer Auslandsaufenthalt usw. Bei Verhandlungsgesprächen über einen Aufhebungsvertrag kannst Du auch eins fordern. Vielleicht einfach ganz offen bei der Bewerbung damit umgehen, dass der jetzige Chef solche Zwischenzeugnisse verweigert! Viel Glück bei der Suche nach Deiner neuen Stelle!
Erstellt am 28.11.2013 um 23:44 Uhr von KimKakao
man hat ein recht auf ein zwischenzeugnis, wenn man ein berechtigtes interesse daran hat. das ist auch im fall der bewerbung bei einem neuen AG der fall
Erstellt am 29.11.2013 um 05:51 Uhr von Brigachkatz
Hallo Hitzkopf,
im Arbeitsrechtkommentar von Prof.Dr. Peter Wedde steht zum Thema Zwischenzeugnis im § 109 Gewerbeordnung u.a.:
"Der AN kann bei Vorliegen eines triftigen Grunds auch innerhalb des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen. Ein triftiger Grund ist auch anzunehmen, wenn der AN sich anderweitig bewerben will.
Für die Erteilung des Zwischenzeugnisses gelten die gleichen Grundsätze wie für das Schlusszeugnis
"Der AG ist neben dem schriftlichen Zeugnis auch verpflichtet, möglichen späteren AG weitergehende Auskunft zu erteilen, wenn es dem Interesse des ausgeschiedenen AN entspricht (BAG 25.10.57, AP Nr.1 zu § 630 BGB). Verletzt der AG diese Pflicht schuldhaft, macht er sich gegenüber dem AN schadensersatzpflichtig (LAG Berlin, 8.5.89 . 9 Sa 21/89)"
Erstellt am 29.11.2013 um 06:37 Uhr von Hartmut
Hallo Hitzkopf, dein Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich, mal vom Anstand abgesehen, aus der Gewerbeordnung, wie Brigachkatz richtig schreibt.
Nach längerer Beschäftigung, das sind 13 Jahre allemal, hast du darüber hinaus auch Anspruch auf ein _qualifiziertes_ Zeugnis, in dem deine Leistung auch im Einzelnen bewertet wird. Verlange vom AG ein qualifiziertes Zeugnis, und zwar schriftlich mit Setzung einer angemessenen Frist, sagen wir zwei Wochen. Falls der AG die Frist verstreichen lässt, gehst du zum Arbeitsgericht, wendest dich dort an einen Rechtspfleger und reichst mit seiner Hilfe Klage ein. Kostet nichts. In aller Regel kommt dann das Zeugnis sehr schnell.
Sobald du das Zeugnis hast, möchte ich dir dazu raten, es einer sachkundigen Person zur Begutachtung vorzulegen. Gewerkschaften helfen hier gerne und gut.