Erstellt am 26.11.2013 um 10:55 Uhr von schmitti
Hallo,
ist durchaus ok. Denn es war wohl eine freiwillige Leistung welche der AG eingestellt hat. Die "alten ü50er" haben Besitzstand. Daher müssen diesen diese Tage noch gewährt werden aber es kommen keine mehr dazu.
Fazit:
alte ü50er = Besitzstandswahrung
neue ü50er = kein Besitz, also auch keine Besitzstandswahrung!
Bz. deren Besitzstandswahrung ist, dass das Nichts bewahrt wird.
Erstellt am 26.11.2013 um 11:03 Uhr von schmitti
...weiter, hier wäre nun aber auch zu prüfen, wie diese 3 Tage begründet werden? Denn nur eine Begründung mit dem Alter wäre ggf nicht AGG konform.
Wenn es aber mit Alter und zB aus diesen Gründen bedarf es längerer Erholungszeit dürfte es AGG konform sein.
Im Bereicht des TVÖD haben die Tarifpartner dieses gelöst.
http://blog.beck.de/2012/04/02/neue-urlaubsregelungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst
Erstellt am 26.11.2013 um 12:33 Uhr von tommyh
Das betroffene BR Mitglied sollte gegen diese Behandlung auf den Grundsatz der betrieblichen Gleichbehandlung klagen!
Falls Euer Arbeitgeber nicht im Monatsgespräch einlenkt ;-)
Erstellt am 26.11.2013 um 12:37 Uhr von LuckyLuke
Die "älteren" Kollegen haben die zusätzlichen Tage ohne eine weitere Begründung erhalten. Diese haben auch keine "Mehrbelastung" o.Ä. am Arbeitsplatz was zusätzlichen Urlaub "rechtfertigen" würde...
Erstellt am 26.11.2013 um 12:57 Uhr von tommyh
Na mit 50 fällt einen die Arbeit schon viel schwerer!
Die Knochen tun weh usw ist doch Klasse wenn Euer Cheffe da freiwillig mehr Urlaub rausrückt dann aber für alle älteren!!!!!
Das er dies gewährt ohne weitere Begründung ist doch Klasse!
Erstellt am 26.11.2013 um 13:00 Uhr von Kulum
Findest du? Und die Benachteiligung aufgrund des Alters nach AGG für alle jüngeren is dir so total egal?
Werden freiwillige Leistungen des AG nicht zu betrieblichen Übungen die der AG eben nicht so einfach einstellen darf? Müsste man zwar mal genauer in die Verträge schauen, aber so pauschal zu behaupten "das passt so" erscheint mir ein wenig gewagt
Erstellt am 26.11.2013 um 14:59 Uhr von thommi
Kulum, bei den unter 50ern ist ja noch nichts entstanden was eibe betriebliche Übung hätte auslösen können. Betreffen AGG kommt es auf die Begründung an.
Erstellt am 26.11.2013 um 16:13 Uhr von Kulum
Seh ich anders, aber ich sehe ein, das führt hier zu nichts mehr. Ein neuer Erklärbär mit neuen Ansichten
Erstellt am 26.11.2013 um 16:35 Uhr von gironimo
... und was haltet Ihr von der Rechtsprechung, wonach es eine Diskriminierung ist, älteren AN mehr Urlaub zu gewähren als jüngeren AN (allein wegen des Alters)?
Vielleicht hat der AG da etwas in seinen Zeitschriften gelesen oder einen Hinweis vom Arbeitgeberverband bekommen und sich gedacht: Jetzt behandele ich alle gleich.
Da ein BR Mitglied betroffen ist (und wahrscheinlich noch andere) sollte sich aber der BR nicht mit der lapidaren Aussage : "...das Gewährung dieser zusätzlichen Tage abgeschaft worden sei....". Da sollte der BR schon konkreter fragen, warum und wieso da etwas abgeschafft wurde.
Erstellt am 26.11.2013 um 20:15 Uhr von Tommyh
Die betriebliche Übung ist ja das was die Ü 50 bisher bekommen wenn er die Tage jetzt streichen würde könnten die klagen die schon immer mehr Urlaub bekommen haben. Die betriebliche Gleichbehandlung ist, dass alle ab 50 mehr Urlaub bekommen. Ob ein Verstoss gegen das AGG vorliegt könnte ja vielleicht ein Gerichtsurteil klären wenn ein jüngerer Mitarbeiter klagen würde ( Wie beim Tvöd) aber auch hier gibt es noch eine Staffelung ( 29 und 30 Tage). Wenn mich meine grauen Zellen nicht im Stich lassen lässt der Gesetzgeber aber durchaus die Möglichkeit zu älteren Arbeitnehmer bei schwerer körperlicher Tätigkeit mehr Urlaub zu gewähren.
Erstellt am 26.11.2013 um 20:43 Uhr von blackjack
Die Staffelung der Urlaubsdauer nach Lebensjahren ist grundsätzlich diskriminierend, bei Arbeitnehmern über 50 Jahren ist ein längerer Urlaubsanspruch nach § 10 Nr. 2 AGG jedoch wegen dem gesteigerten Erholungsbedürfnis sachlich gerechtfertigt.