Hallo Br Freunde,
ich würde gerne heute wissen wollen wie diese 2 Punkte zu behandeln sind.
1) BV Abschluss ohne Tagesordnung und Einladung der Mitglieder. BR nicht vollzählig gewesen!
2) Einigungsstelle, kann man diese Einberufen wegen Nichtraucherschutz?
Ich sehe das so das die BV nicht Gültig ist, da keine Einladung erfolgte und auch keine Tagesordnung beider BR Sitzung. Da der BR nicht vollständig war, ist die Abfolge einzuhalten. Wäre der BR vollständig und Beschluss fähig gewesen, wäre die Einladung und Tagesordnung egal.
Wie seht Ihr das, was ist Rechtens?
So zu 2, lässt sich wegen einer Änderung des Nichtraucherschutzes eine Einigungsstelle einberufen? Wenn ja wie ? Die Raucher sollen aus dem Gebäude ins freie und der BR lehnt dieses ab. AG meint alles zu teuer und stimmt nicht dem BR Vorschlag zu.
Was tun und was ist Rechtens?

Danke für eure Tipps
Eugen