Erstellt am 08.07.2022 um 17:10 Uhr von Relfe
sorry @Catwaelze aber das stimmt nicht, der AG hat nicht 1 Monat Zeit, sondern mind. 2 Monate oder mehr. Der AN muss den Antrag min. 3 Monate vor dem gewünschten Beginn stellen und der Ag hat Zeit bis 1 Monat vor dem gewünschten Beginn zu antworten.
TzBfG §8 (2) + (5)
und an den TE: solche Sachen sind in der Regel immer gleich im Gesetz mit geregelt, einfach mal ganz durchlesen
Erstellt am 09.07.2022 um 16:38 Uhr von celestro
und wenn sie nicht geregelt sind, gibt es keine Fristen … also z.B. beim Urlaubsantrag.