Erstellt am 27.09.2013 um 10:07 Uhr von Charlys
Er wird so bezahlt als ob er arbeiten würde. Hier also so wie die Tätigkeit aus der er in die Freistellung ging. Wenn es nun eine neue andere besser bezahlte Stelle/ Tätigkeit im Betrieb gibt, kann er sich darauf bewerben wie jeder andere. Bekommt er diese dann, bekommt er diese Bezahlung und kann dann auch wieder in die Freistellung gehen. Aber nur das Geld weil er diese Stelle ausüben könnte gibt es nicht.
Erstellt am 27.09.2013 um 10:24 Uhr von gironimo
Ich würde (so habe ich es jedenfalls auch schon gemacht), den AG darauf hinweisen, dass diese Stelle auch für Dich eine Entwicklungsmöglichkeit wäre, wenn Du nicht freigestellt wärest und ihn um eine Gespräch bitten. Schließlich darf die Freistellung ja nicht zur Benachteiligung des BR führen.
Das ganze natürlich schriftlich.
Erstellt am 27.09.2013 um 12:39 Uhr von Charlys
Gironimo, er müsste sich dann aber auch bewerben und der AG würde dann wie bei jedem anderen AN auch entscheiden, ob er der in seiner Sicht bestgeeigbetteste wäre. Er kommt also nicht den mehr Lohn, nur weil er es machen könnte. Das wäre gegen § 78. Nur wenn er wirklich des geeignetteste wäre und der AG würde einen anderen nehmen, könnte der AG Probleme mit dem Beweis, dass er eben nicht wegen der Freistellung so handelt bekommen.
Erstellt am 27.09.2013 um 13:44 Uhr von unerfahren
es werden hier ca. 60 Mitarbeiter gesucht (intern hochgruppiert) also Zusatz Qualifikationen verteilt.Diese und diverse andere Positionen wurden besetz Beispeilweise mit 6 - 10 Mitarbeiter .Dass natürlich als freigestellter BR VZ auch nicht ausüben kann