Erstellt am 23.09.2013 um 16:05 Uhr von Widder
was genau verstehst du unter Geschwindigkeitserhöhungen??
Wenn es sich um Versuche z. B. neues Werkzeug = höhere Schnittgeschindigkeit usw. handelt, und ihr nach Zeitvorgaben ( Prämienlohn) arbeitet, müsste dies doch in einer BV geregelt sein.
Wenn ihr rein nach Stundenlohn arbeitet habt ihr ein Problem, weil ihr darauf keinen Einfluß habt.
Erstellt am 23.09.2013 um 17:32 Uhr von gironimo
Wieso also das Wort "Prämienerhöhung" im Titel?
Aber selbst wenn es nicht um Prämien geht (gefragt wäre ja hier wohl der § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG), wäre der BR zumindest nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu informieren.
Mal ganz abgesehen davon , dass neben der vertrauensvollen Zusammenarbeit auch noch der Arbeits- und Gesundheitsschutz eine nicht unwesentliche Rolle spielt (Stress)