Erstellt am 20.09.2013 um 09:48 Uhr von gironimo
Ja es ist eine Einstellung. Und eigentlich gibt es auch nur ein BetrVG. Aber fragt doch den AG einfach mal, ob er schon das BetrVG aus dem Jahr 1972 in seinem Schrank hat (wurde ja inzwischen einige Male reformiert) oder er noch eine Ausgabe 1954 oder früher hat.
Ansonsten - nach § 99 folgt § 100 und dann § 101 BetrVG. Da wisst Ihr ja, was zu tun ist.
Erstellt am 20.09.2013 um 10:05 Uhr von Charlys
....... direkt über die Firma?? Einstellen tut doch immer die Firma. Oder ist hier gemeint, dass die Firma Reinigungskräfte einer anderen Firma in Anspruch nimmt. Also die Tätigkeiten im Rahmen eines Werkvertrages/ Dienstleistungsvertrag vergibt. Dann wäre der BR außen vor. Denn dann sind es keine AN dieses Betriebes.
Erstellt am 20.09.2013 um 18:35 Uhr von Rocce
Hallo Charlys,
Werksvertrag besteht auch. Darüber sind auch Reinigungskräfte bei uns tätig.Jetzt wurde eine Reinigungskraft eingestellt in Vollzeit, ohne Beteiligung des Betriebsrates, mal wieder! Danke an Dich und meinem treuen Ratgeber Gironimo.
Gruß Rocce