Zustimmung verweigern wenn ein anderer MA qualifizierter wäre?
Hallo Zusammen,
gestern wurden zwei Stellen intern und gleichzeitig extern ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist ist der 30. September.
Darf ich als BR am 30. Sept den AG auffordern uns alle Bewerbungsunterlagen weiterzureichen?
Ich frage aus einem bestimmten Grund. Der AG hat bereits vor einiger Zeit offen bei den MA angekündigt wen er gerne für diese Position hätte ( Wortwörtlich : Meine Nummer 1 ist xx danach kommt als Nummer 2xxx und Nummer 3xxx) Seine sogenannte Nummer 1 ist bereits jetzt übergangsweise Head of Sales (um diese Stelle geht es)
Nun weiss ich das sich auch ein weiterer Teamleiter auf diese Position bewerben möchte jedoch zu mir sagte, dass er eh abgelehnt wird, weil er wäre ja nur die 2. Wahl
Ich fürchte das es sich hier nur um eine Alibi Ausschreibung handelt und obwohl der Teamleiter definitiv qualifizierter ist sowieso die Nummer 1 die Stelle bekommt.
Gerade für die MA wäre es eine rießen Katastrophe wenn ausgerechnet sie die neue Position bekommt und sie ihr unterstellt wären (ist keine Leitende Angestellte). Sie hat weder irgendwelche sozialen Kompetenzen, sondern ist auch eine Mikromanangerin und sehr willkürlich. Die letzte MA hat wegen ihr gekündigt und es sich nicht nehmen lassen nachträglich eine offizielle Beschwerde einzureichen, die den Vorwurf des Mobbings, der Diskriminierung und Verhalten wider dem deutschen Recht enthält.
Jetzt wo endlich die Motivation der MA und die Stimmung untereinander angenehmer geworden ist möchten wir diese nicht zerstört wissen. Ihre beste Referenz ist ihr eigenes Team, welches im Vergleich zu den anderen die schlechtesten Ergebnisse liefert und sich permanent ausgrenzt.
Dürfen wir als BR irgendwie mitwirken bevor der AG seine Entscheidung trifft und Bewerber 2 absagt? Um einfach all die Nachteile aufzuzählen? Und dürfen wir uns klar für einen anderen Bewerber aussprechen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
VG Rita Mak
Community-Antworten (3)
18.09.2013 um 17:52 Uhr
eurer Überzeugungskraft sind im Vorfeld keine Grenzen gesetzt, (es soll AG geben, die sich einer vernünftigen Argumentation, auch wenn sie vom BR kommt, nicht verschließen
eurer Möglichkeit zur Zustimmungsverweigerung, falls sich der AG entschieden hätte, allerdings schon
§ 99 BetrVG In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.
spricht ja nichts dagegen, zum Fall einen Gesprächstermin mit dem AG zu vereinbaren, bevor offiziell ein Beschluß zu einer Anhörung gefasst wurde
18.09.2013 um 17:54 Uhr
Das Recht auf die Unterlagen ja. Aber wen der AG für den geeignetesten hält, auch wenn er eine Null ist, entscheidet der AG. Er muss nur geltende Gesetze hierbei beachten.
18.09.2013 um 18:41 Uhr
Wenn der aus Eurer Sicht geeignete sich noch nicht einmal bewirbt, weil er meint, er hätte ohnehin keine Chancen, gibt es von Euch kaum etwas zum entgegenhalten.
Ich denke auch, dass Ihr vorher mit dem AG reden solltet; wenn erst einmal die Wahl auf einen Kandidaten gefallen ist und der BR nach § 99 BetrVG gehört wird, ist eine praktische Lösung nicht mehr in Sicht.
Aber bedenkt: Auch die 1.Wahl des AG wäre eine AN, die von Euch vertreten wird. Ihr könntet zumindest vom AG fordern, dass diese Fortbildungsmaßnahmen bekommt, um ihren Führungsaufgaben gerecht zu werden.
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