Saisonschließungen von Betriebsteilen
Hallo in die Runde. Unsere Geschäftsführung hat die Unrentabilität von Beherbergungsstätten in den Wintermonaten selbst bei laufenden Betrieb festgestellt und nachgewiesen. Bei einer anhaltenden Entwicklung wären Einschnitte und eine Gefährdung des Unternehemens nicht ausgeschlossen. Bisher gab es von 20 Einrichtungen nur 4 Saisoneinrichtungen, welche über Winter geschlossen hatten. Nun sollen es 10 werden, die über 5 Monate im Winter geschlossen werden. Ein geringer Personalbestand wird unverändert weitergeführt, um Belegungsanfragen entgegen zu nehmen und die Einrichtungen für die Saison vorzubereiten. Daneben möchte man die Fachkräfte halten. Bei ein bis zwei Kolleginnen und Kollegen werden Überlegungen angestellt diese evtl. umszusetzen, bzw, durchgängige Verträge in befristete zu wandeln.Also zu kündigen, bzw. Änderungskündigungen auszusprechen. In dem gesamten Prozess ist der Betriebsrat informiert. Wir sehen klares Mitbestimmungsrecht bei den personellen Einzelmaßnahmen. Haben wir auch ein grundlegendes Recht auf die Mitbestimmung über die Saisonschließung einzelner Betriebsteile? Ver.di sagt es wäre unternehmerische Freiheit dieses zu beschließen.
Community-Antworten (1)
18.09.2013 um 18:19 Uhr
richtig, "Schließungen" sind unternehmerische Entscheidungen, deshalb "kein grundlegendes Recht auf Mitbestimmung" über diesen Umstand
eure Möglichkeiten ergeben sich aus den §§ 111 ff BetrVG (Interessenausgleich/Sozialplan) sofern anwendbar
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