Erstellt am 12.09.2013 um 19:52 Uhr von Charlys
Siehe Arbeitszeitgesetz. Findet man im Web
Erstellt am 12.09.2013 um 20:06 Uhr von Watschenbaum
normalerweise bis zu 8 plus Pausen, ausnahmsweise bis zu höchstens 10 plus Pausen, wenn es ein Tarifvertrag zulässt, noch mehr, auch bis zu 24 (mehr ginge ja auch nicht ;-))
Erstellt am 12.09.2013 um 20:11 Uhr von Watschenbaum
kann ich mir jetzt nicht verkneifen, spitzfindig zu werden ;-)
genaugenommen darfst DU solange arbeiten, wie du willst
strafbar würde sich höchstens DER machen, der dich länger beschäftigt, als es zulässig wäre, also der AG
Erstellt am 12.09.2013 um 20:28 Uhr von Snooker
Hihi Watsche muß mir als Berufskraftfahrer auch was verkneifen. Dort darf die Arbeitszeit von 48 Std nur auf 60 Std. ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Durch Tarifvertrag kann eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Kalendermonaten vereinbart werden.
Was die Lenk- und Ruhezeiten dann betrifft . In der Woche sind höchstens 56 Stunden Lenkzeit zulässig, wobei die Lenkzeit in der Doppelwoche 90 Stunden nicht überschreiten darf.
Erstellt am 12.09.2013 um 21:27 Uhr von AlterHase
Jaja, die Berufskraftfahrer…….
Eigentlich sind die doch am Fahren und haben gar keine Zeit, hier ständig rumzutickern…….
Jetzt weiß ich auch, warum ich immer nur abgestandenes Obst vorfinde……
Und auch die Bemerkungen des Baumarktmitarbeiters, dass die Ware noch unterwegs ist, aber jeden Moment eintreffen müsste, macht jetzt einen Sinn.
Snooker hat wieder einmal alle Termine verpennt, weil er zu den unmöglichsten Zeiten auf den Parkplätzen rumhängt, um die User hier im Forum zu Quälen :-))
Erstellt am 12.09.2013 um 21:52 Uhr von Snooker
@AlterHase
Dich brauch man nicht abwerten. Das besorgst Du selber.
Erstellt am 13.09.2013 um 08:26 Uhr von gironimo
Holgerchen,
Du merkst schon an den Antworten. Richtig ist: Es kommt darauf an.
vielleicht kannst Du konkreter werden? Welche Tätigkeit meinst Du? Gibt es einen Tarif?
Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. So gesehen kann es Schwankungen zwischen morgens anfangen und abends aufhören geben - je nach länge der Pause (Mindestlängen siehe auch Arbeitszeitgesetz).