Hallo, wir haben am Freitag eine Ausserordentliche Sitzung einberufen für Monatg, heute erhielt mich die nachricht das der arbeitgeber aus betrieblichen gründen ein Mitglied nicht freistellen kann, meine Frage ist darf er dass ? In meinen Augen ist es eine behinderung der Betriebsrats Arbeit, oder liege ich da falsch?
Wir sind grade neu gewählt und haben keine ahnung unser erstes Seminar ist erst ende September, kann mir wer bitte helfen und wo steht was im BetrVG damit ich es gleich meinen AG um die ohren werfen kann.

vielen Dank
Susi