Erstellt am 07.09.2013 um 21:21 Uhr von Charlys
Das darf der AG nur, wenn sonst der Betrieb stillsteht. Der Grund der außerordentlichen Sitzung kennt ja wohl der AG und er hat diesen wohl auchbzu vertreten. Also muss er für Ersatz sorgen. Erklärt dem AG, dass lt. Gesetz und Rechtsprechung die Mandatsarbeit vorgeht. Sollte er die Teilnahme verhindern würdet ihr SOFORT einen Anwalt anrufen und beauftragen, klar mit Beschluss, dass er eine Eilverfügung gegen den AG mit Bußgeldandrohung beabtragen soll.
Erstellt am 07.09.2013 um 21:34 Uhr von Snooker
betrieblich Gründe wären z. B. Wenn das Werk unter Wasser steht. Wenn eine Ware zu verderben droht, wenn de AG NACHWEISEN kann das nur dieser eine MA die Tätigkeit ausführen kann die dieses BRM machen soll.
Betriebliche Belange sind wenn der AG keine anderen MA hat. Dies aber ist nicht das Problem des Betriesratsmitglied. BR Arbeit geht erst mal vor der arbeitsvertraglichen. Ein AG muss immer damit rechnen das mal AN die BRM sind ausfallen. Wenn das BRM meint die BR arbeit ist wichtiger, dann ist das so und der AG hat das nachsehen. Dann solltet ihr dieses Thema auch mal eindeutig mit dem AG klären. Er hat euch nix vor zu schreiben---ihr seit seine Geschäftspartner und ihm gleich gestellt.
Erstellt am 07.09.2013 um 21:37 Uhr von Watschenbaum
das ist jetzt ne Nervensache
das betroffene BR-Mitglied hat keine Nerven, könnte sich nun "beugen", geht normal zur Arbeit,
und ihr bereitet dem AG danach mit anwaltlicher Hilfe die Quittung
oder das betroffene BR-Mitglied hat Nerven, schert sich nicht darum, was der AG sagt, sondern geht einfach zur Sitzung,
und danach wird man sehen, ob und was der AG unternimmt
bzw. auch ihr als BR , wie ihr im Nachgang dieses Vorgehen des AG rechtlich wertet
abklären müsste man nur, wie schon von Charlys erwähnt,
welche dringenden betrieblichen Gründe der AG hätte, hier zu fordern, daß die BR-Arbeit zurückstehen solle,
es könnte schon welche geben, die greifen könnten.........
einstweilige Verfügung ist hier Krampf, geht ja schon zeitlich nicht, hier kann man nur Tatsachen schaffen oder nachgeben
und mit vorgehaltener Schrotflinte wird der AG das BR-Mitglied ja nicht an seinen Arbeitsplatz zwingen, wenn es trotzdem entscheidet, an der Sitzung teilzunehmen
Erstellt am 07.09.2013 um 22:18 Uhr von Kölner
Watschenbaum ist zuzustimmen.
Wegen was gibt es denn eine außerordentliche Sitzung?
Erstellt am 08.09.2013 um 08:25 Uhr von Hartmut
SusanneSuse, es ist genau so wie Watschenbaum und Snooker schreiben.
Für dich: Das wichtige Stichwort ist: "dringend". Aus _betrieblichen_ Gründen darf der AG das Mitglied nicht zurückhalten, aus _dringenden_ betrieblichen Gründen schon. Die Latte für "dringend" hängt aber sehr hoch!
Mein Rat - Sprich mit dem AG. Ich hoffe, ihr kommt überein, ob die Sache dringend ist oder nicht. Daraus folgt dann, ob das Mitglied kommen kann oder nicht, ohne Gesichtsverlust für eine Seite.
Erstellt am 08.09.2013 um 09:14 Uhr von gironimo
>der arbeitgeber aus betrieblichen gründen ein Mitglied nicht freistellen kann<
Muss er ja auch nicht. Der BR meldet sich zur Sitzung ab - und geht. Einer Freistellung bedarf es da nicht.
Wenn der Vorgesetzte trotzdem zum bleiben auffordert, ist es der BR selbst, der nach pflichtgemäßen Ermessen abwägt, ob er trotzdem seinen Amtspflichten nachkommt (eine zusätzliche Sitzung erfolgt ja meist aus wichtigem Grund, z.B. eine Kündigung oder ähnliches, wo Termine zu beachten sind). Aber wie die Kollegen oben ja schon schreiben: Die Latte hängt für den AG hoch; nur viel Arbeit reicht da nicht. Der BR hat auch eine Amtspflicht.
Also läuft es doch auf das "dicke Fell" des BR hinaus. Das BR Gremium sollte den Kollegen auf jedem Fall unterstützen. Ggf. sollte man auch mit dem AG über derartige Probleme reden und ggf. Abhilfe fordern
Erstellt am 08.09.2013 um 14:38 Uhr von polybär
Hallo,
Was passiert eigendlich wenn der BR nicht Abstimmen kann weil der AG die Betriebliche Notwendikeit anführt?
Erstellt am 08.09.2013 um 19:13 Uhr von Hartmut
SusanneSuse, es gibt doch dieses nette Info-Blättchen der IG Metall zur Verteilung an die Vorgesetzten von neuen BRM:
www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
Gebt das doch mal diesem AG, vielleicht hilft es ja.
Erstellt am 09.09.2013 um 12:55 Uhr von Watschenbaum
und ?
heute ist Montag
was liegt jetzt an ?
seit ihr nun alle in der Sitzung oder nicht ?