Erstellt am 07.09.2013 um 14:31 Uhr von Charlys
...... ist aber trozdem kein Grund gegen das BetrVG zu verstoßen. Also nur ggf die Versagungsgründe des BetrVG. Weiter kann man u.a. prüfen Störung des Betriebsfriedens und gegen beide Versuch der Mandatsbehindetung und § 119. Wenn da ehe wegen der Kündigung ein Anwalt aktiv ist, kann man den hier ja einbinden.
Erstellt am 07.09.2013 um 14:39 Uhr von Watschenbaum
da käme als Widerspruchsgrund noch am ehesten in Frage :
§ 99 BetrVG
(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
6.die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten ........., stören werde.
Unterschriften sammeln ist nicht gesetzeswidrig
"falsche Aussagen" vielleicht, sofern auf "Üble Nachrede" oder "Verleumdung" erkannt wird
Erstellt am 07.09.2013 um 15:04 Uhr von Charlys
...... vor allem aber solltet ihr sehr gute BR Arbeit machen um so große Mehrheiten der AN hinter euch zu bekommen, damit bei der nächsten Wahl nicht AG nahe/treue in den BR kommen.