Erstellt am 06.09.2013 um 21:07 Uhr von Watschenbaum
gehen wir der Einfachheit halber davon aus, daß es sich um eine reine sachgrundlose Zeitbefristung handelt und darüber in letzter Zeit auch kein weiterer Schriftverkehr zwischen AN und AG erfolgte (z.b. Ablehnung einer Weiterbefristung o.ä.) ?
der Arbeitsvertrag würde sich nicht ändern, der bleibt derselbe, nur die Befristung ist eben abgelaufen, die restlichen Bedingungen gelten weiter unverändert
"Schludrigkeit" auf AG-Seite kann zum § 15 TzBfG führen :
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Knackpunkte wären hier erstmal "mit Wissen des AG"
sowie "unverzügliches Widersprechen"
also, je länger der AN "unbehelligt" weiterarbeitet, umso besser für ihn