Hallo liebe Kollegen, ich habe mal ne Frage.
Wir haben ein Haustarifvertrag und der ist eine Klausel drin das der AG ein Einspruchsrecht hat wenn Tariferhöhungen anstehen diese nicht im vollen Umfang zu Zahlen wenn die wirtschaftliche Situation des Betriebs dies nicht zulässt.
Mir geht es darum da es nicht exakt wörtlich niedergeschrieben ist, muss der AG bzw der AG durch den AGV das zwingend " Schriftlich" machen oder reicht es das der AG oder der AG durch den AGV die Gewerkschaft mal eben so anruft und sagt: Einspruch???
Ich habe schon viel gesucht auch im Tarifvertragsgesetz aber ich kann nicht finden das dort exakt irgendwo steht das es zwingend schriftlich erfolgen muss!!!??
Es ist so das bei uns der AG durch den AGV am letzten möglichen Tag nach der NRW tarifübernahme bei der Gewerkschaft angerufen hat und damit telefonischen Einspruch eingelegt hat. Auch heute 5 Wochen später hat die IG M immer noch nichts schriftliches.
Folgende fragen nun:
1. Ist der telefonische Einspruch gültig?
2.Wer weiß ob dies nur schriftlich geht und wo finde ich dazu was schriftliches.
Vielen Dank schonmal