Erstellt am 28.08.2013 um 22:58 Uhr von Charlys
Ziecke, da liegst du falsch! Es wurde kein EuGH Urteil für ungültig erklärt. Das EuGH Urteil schütz aber auch nur den gesetzl. Urlaubnlt. Bundesurlaubsgesetz. Das BAG hat weiter entschieden, dass dieses nun auch für den Zusatzurlaub lt. SGB IX gilt. Das Bundesverwaltungsgeticht hat für seinen Zuständigkeitsbereich hier anders, negativ entschieden.
Da hast Du wohl auf dem Seminar Br III etwas missverstanden. ....... Betreffend dem tariflichen mehr kann er ggf geschützt sein aber nur kann. Lese selbst. ......http://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Krankheit.html ....... http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/bag-tariflicher-mehrurlaub-gemaess-26-tvoed-kann-verfallen_144_117132.html ....... http://www.publicus-boorberg.de/sixcms/detail.php?id=boorberg01.c.141468.de
Erstellt am 28.08.2013 um 23:02 Uhr von Snooker
Denke mal das Du das Urteil meinst:
http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp09/aff/cp090004de.pdf
Erstellt am 29.08.2013 um 09:43 Uhr von gironimo
Viele Tarifverträge enthalten "bessere" Regeln als das Gesetz. Und damit gelten sie auch. Ich kenne auch einen Tarif, der eine andere - günstigere - Regel für die Verfallbarkeit regelt.
Natürlich kennen wir Deinen Tarif nicht.
Das Urteil vom EuGH besteht weiterhin. Allerdings wurde es vom BAG präzisiert. Das spielt aber in Deinem Fall keine Rolle.
Ich könnte mir vorstellen, dass es viele Arbeitgeber einfach darauf ankommen lassen und weiter verfahren wie bisher. Wenn also Deine Freundin in einem Betrieb mit BR arbeitet, sollte sie sich an diesen wenden. Gibt es keinen - bleibt Ihr nur selbst aktiv zu werden. Vielleicht beginnt sie damit, dass sie vom AG den Resturlaub mit Hinweis auf die EuGH-Rechtsprechung fordert.