Unsere GL moechte eine BV ueber ein generelles Handyverbot im Betrieb abschliessen. Er beruft sich hierbei auf ein Urteil des LAG Rheinland Pfalz. ( ohne Angaben v. Aktz. Datum ect.) Er ist der Meinung , er koenne auch ohne MBR des BR. ein sofortiges Verbot aussprechen . Ist aber bereit, das telefonieren in den Sozialraeumen, waerend der Pausen zu erlauben. Der BR. ist der Auffassung ein MBR nach §87.1 BetrVG zu haben. Es gibt keinerlei Veranlassung eine BV bezuegl. Verbot von Mobiltelefonen abzuschliessen. Der AG droht beim Scheitern der Verhandlungen die Einigungsstelle einzuschalten. Wie soll der BR. sich verhalten ?