Erstellt am 21.08.2013 um 15:01 Uhr von gironimo
"Das Betriebsklima stört" ist meist ein relativer Begriff. Aber nehmen wir mal an, es steht fest, dass es so ist. Dann gibt es den § 104 BetrVG.
Erstellt am 21.08.2013 um 16:22 Uhr von newlady
Beitrag von Gironimo ist nichts mehr hinzuzufügen. Aber ihr solltet bedenken, ob es wirklich
so gravierend ist oder ob hier evtl. auch dies suggestiv beeinflußt ist. Es könnte dann viel-
leicht auch den Falschen treffen - dies geht dann auch nicht.
Erstellt am 21.08.2013 um 16:28 Uhr von Kölner
@Beidi
Der BR ist nicht der bessere GF oder Unternehmer. Schuster, bleib bei Deinen Leisten. Das Betriebsklima stören meist diejenigen, die sich nicht stromlinienförmig verhalten (wollen). Das sind meist nicht die schlechtesten AN.
Für alle anderen Fälle gäbe es arbeitsrechtliche Konsequenzen, die der AG auszusprechen hat!
Erstellt am 23.08.2013 um 10:32 Uhr von frohnau
Haben das vor 2 Jahren auch machen wollen, sind so vorgegangen: haben AG Schriftlich von Fehlverhalten des Kollegen in Kenntnis gesetzt und um Versetzung Gebeten. Gab dann Gespräche mit AG und betroffenen Kollegen, bei dem AG dem AN nahe gelegt hat sein Verhalten zu überdenken . Kollege hat den Rat ernst genommen und nun ist er ein sehr unauffälliger Kollege geworden.