Erstellt am 19.08.2013 um 11:48 Uhr von Charlys
Es sind hier doch Ausschüsse des GBR sind, werden diese nicht in den Betrieben bzw auf Betriebsebene sondern auf GBR eben gebildet. Doch den Sinn eines Personalausschusses auf GBR Ebene sehe ich nicht, denn personelle Einzelmaßnahmen also die Aufgabe dieses Ausschusses finden auf örtl. Ebene also im BR statt.
Erstellt am 19.08.2013 um 12:33 Uhr von gironimo
Das sehe ich auch so.
Wenn Du etwas dazu lesen willst, musst Du bei Ausschüsse des BR und bei Zuständigkeiten BR/GBR nachlesen.
Du schreibst, dass Du in einem 5er BR bist und sprichst dann von GBR??
Haben die einzelnen Standorte eigene BR-Gremien? Dann wären diese für die personellen Einzelmaßnahmen zuständig (Einstellung, Versetzung usw). Zu Ausschüssen siehe auch § 28 BetrVG.
Erstellt am 19.08.2013 um 12:41 Uhr von Charlys
Nur zur Klarstellung der GBR ist auch nicht für Betriebe ohne BR für personelle Maßnahmen zuständig. In diesen Betrieben gibt es dann halt keine BR.
Erstellt am 19.08.2013 um 12:45 Uhr von franzrudolf
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Es tut mir Leid, denn ich habe den flaschen Begriff benutzt. Ich meinte natürlich einen unternehmenseinheitlich Betriebsrat. Wir bestehen aus neun regulären BR Mitgliedern
und haben unter anderem einen Personalausschuss (5 Mitglieder) gebildet. Da aber dieser PA nur an einem Standort vertreten ist war die Überlegung, ob es möglich sei zwei Personalausschüsse zu gründen, damit jeder Standort seine eigenen personellen Maßnahmen durchführen kann. Im Gesetz wird immer nur von "dem" Personalausschuss gesprochen, und ich möchte mich nur vergewissern...
danke!
Erstellt am 19.08.2013 um 16:20 Uhr von Nubbel
das ihr EIN betriebsrat seid für hamburg und münchen halte ich für einen scherz