Erstellt am 16.08.2013 um 12:35 Uhr von Kölner
Yo, man!
Das kann man machen. Die Frage wird sein, ob sich das zeitlich in einen Rahmen bringen lässt, der akzeptabel ist - ohne die täglichen Dinge des BR-Lebens zu vernachlässigen.
1. müsste man erst einmal den betrieblichen Faschismus näher definieren (und da verstehen unterschiedliche Menschen unterschiedliche Dinge).
2. wäre die Frage, mit welcher Zielrichtung ein BR das macht (und bitte nicht nur weil es im Gesetz gefordert ist), zu stellen
3. sittlicher Nährwert
Aber mal im Ernst:
Die Bundestagswahl steht ja vor der Tür. Wäre das nicht ein dankbareres Thema? Vielleicht sogar verknüpfend mit dem Thema davor?
Erstellt am 16.08.2013 um 12:43 Uhr von Charlys
Solche Fragen ohne Anlass könnten auch als Unterstellung angesehen werden. Auch der AG könnte aus gleivhem Grund hier Probleme haben, denn er könnte Rufschädigung befürchten.
Weiter:
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist dem Betriebsrat jede parteipolitische Betätigung im Betrieb untersagt.
http://www.taylorwessing.com/de/newsletter/arbeitsrecht/archive/newsletter-employment-2210/politische-betaetigung-des-betriebsrats.html
Wundert mich nun schon, dass dieses Kölner nicht bekannt ist, wo er doch immer alles weiß.
Erstellt am 16.08.2013 um 12:54 Uhr von Watschenbaum
gibts nichts wichtigeres zu bearbeiten ?
will man das Sommerloch füllen ?
fschistoides Denken wird es immer geben
die wenigsten werden sich ohne Not outen, also wird das Ergebniss einer solchen Umfrage entweder lauten "keine Probleme diesbezüglich bei uns" oder "höchste Gefahr", wenn einige "Witzbolde" die (anonyme?) Umfrage dazu nutzen, mal kräftig vom Leder zu ziehen
warum etwas "herbeireden", "zum Thema" machen, wenn kein Anlass besteht ?
ich würde sagen, ohne konkreten Anlass keine Fässer aufmachen, die man unter Umständen nicht mehr zu bekommt
Erstellt am 16.08.2013 um 13:04 Uhr von Kulum
Charlys
Inwiefern siehst du in einer Umfrage nach braunem Gedankengut im Unternehmen eine parteipolitische Betätigung?
Was der Arbeitgeber so alles befürchtet, darf er getrost mit sich alleine ausmachen. Man muss nicht jede Paranoia mitmachen.
Unterstellung??? Wäre die Frage ob du rote Hosen trägst deiner Meinung nach schon die Unterstellung das du rote Hosen trägst? Merkwürdige Logik
Wundert mich schon, dass du anscheinend deinen von dir geposteten Link entweder nicht gelesen oder aber nicht verstanden hast. Das BAG hat die Klage abgewiesen und sich zu dem Aufruf selbst gar nicht geäußert.
Erstellt am 16.08.2013 um 13:05 Uhr von polybär
@Kölner,
ich meinte das völlig erst, ich hatte vor kurzem ein Begehren, wusste aber nicht wie ich es "rüber bringen sollte"
ohne das es schräg ankommt.
Chalys schrieb es ja auch schon, es ist nicht ganz einfach mit dem Thema uimzugehen, obwohl es ja "Täglich" auftritt .
Ich finde schon das der BR bzw die Belegschaft offen mit dem Thema umgehen sollte, dann erkennt jeder schnell wie hoch das Potenzila in der Belegschaft ist (für solche dinge)
Für mich ist das auch nichts Parteiliches sondern Normale Bürgerpflicht sich diesem Thema zu stellen und täglich darauf zu Achten das bestimmte Wörter oder Verhaltensmuster nicht ins lächerliche gezogen werden bzw das Brisanz aktuell bleibt.
Ich finde es wird immer öfters in der Gesellschaft "Verharmlost"... Die erinnerung scheint zu Verblassen.Deshalb und auch weil es immer wieder mehr "Extremismuss" gibt.Dachte ich das dieses thema auch für den BR erforderlich ist.
Aber wie trage ich es ins Gremium ?
Erstellt am 16.08.2013 um 14:08 Uhr von gironimo
Also ich weiß nicht - eine Umfrage?
Ich glaube da kommt nichts bei heraus. Wie will man auch Fragen? Und wie will man die Ergebnisse werten.
Wenn es keinen Anlaß gibt, sehe ich auch keinen Grund durch inquisitorischer Befragung nach etwas zu suchen. Der BR ist doch keine Betriebspolizei.
Wenn Dir das Thema wichtig ist, kannst Du doch einen Vortrag auf der nächsten Betriebsversammlung halten.
Erstellt am 16.08.2013 um 15:46 Uhr von Charlys
Meine Hinweise betreffen politischer Tätigkeit ging betrefrend dem letzten Satz "Bundestagswahlen". Weiter, wenn durch das Handeln des BR der nicht zutreffende Eindruck erweckt wird es gäbe im Betrieb rechtsradikale Probleme, hat der AG schon dascRecht zu handeln, da es betriebsschädlich sei kann. Also letztlich Arbeitsplätze gefährden kann.
Erstellt am 16.08.2013 um 17:41 Uhr von Hartmut
Ich meine schon, polybär. Der Gesetzgeber hat uns ja extra diesen §104 BetrVG gegeben, auf dass wir diese Spitzbuben, die "insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen" auffallen, aus dem Betrieb entfernen lassen.
Erstellt am 17.08.2013 um 11:18 Uhr von Hartmut
Und nun, polybär? Zu welcher Erkenntnis führte dich diese Umfrage? (Nur neugierig :)
Erstellt am 17.08.2013 um 14:50 Uhr von polybär
@Hartmut,
Umfragen führten noch nie zu was. Im Prinzip sehe ich es auch hier so "Hilflosigkeit beim Thema"
Ich überlege immer noch wie ich damit Offensiv umgehe