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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachzahlung

L
Ladykiller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Wie lange können wir für die MA tariflich geregelte Zuschläge, welche ihnen unwissender Weise nicht gezahlt wurden nachverlangen? MA und neue AL wussten nicht das es diese Zuschläge gibt.

1.101010

Community-Antworten (10)

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nicoline

10.08.2013 um 00:32 Uhr

In der Regel gibt es in TV Regelungen zu Ausschlussfristen. Für die Dauer des dort benannten Zeitraumes kann man ausstehende Lohnbestandteile nachfordern. Gibt es im TV oder AV dazu keine Regelung, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Diese beginnen nicht mit der Entstehung des Anspruches sondern mit dem Ende des Jahres in welchem der Anspruch entstanden ist.

N
Nubbel

10.08.2013 um 00:32 Uhr

das könnt ihr nicht

N
nicoline

10.08.2013 um 00:35 Uhr

Um es etwas genauer auszudrücken: die AN müssen diese Ansprüche selber geltend machen, es handelt sich hier um Individualrecht. Der BR kann sie aber dabei unterstützen.

H
Hartmut

10.08.2013 um 00:39 Uhr

Hallo Ladykiller, was nicoline sagt klingt mir sehr gut, aber bitte verstehe, dass deine Frage nicht auf unsere Erfahrung als Betriebsräte abzielt, sondern du wünschst eine Rechtsauskunft. Da bist du hier leider nicht an der richtigen Adresse, fürchte ich.

N
nicoline

10.08.2013 um 00:43 Uhr

Hartmut, ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

H
Hartmut

10.08.2013 um 00:54 Uhr

nicoline, auf Ladykiller's Frage kann ich nicht aus meiner Erfahrung als BR antworten. Rechtsauskünfte dürfen nicht von Laien gegeben werden. Ist nicht meine Idee, ich schwöre!

N
nicoline

10.08.2013 um 00:59 Uhr

Sag mal Hartmut, bist Du sicher, dass Du fit genug bist, in diesem Forum überhaupt zu antworten? Ich habe nicht den Eindruck.

G
gironimo

10.08.2013 um 10:57 Uhr

Hallo Ladykiller, die richtige Antwort wurde ja bereits gegeben. Die Fristen sind meist im Tarifvertrag (meist Manteltarifvertrag) festgelegt. Sie heißen dort in der Regel "tarifliche Ausschlußfristen". Gibt es diese nicht, gelten die Verjährungsfristen aus dem BGB.

Im Übrigen handelt es sich um individuelle Ansprüche des AN, die dieser auch nur selbst auf dem Rechtsweg durchsetzen kann. Aber wenn das Problem das Werktor noch nicht verlassen hat, können die AN natürlich den BR bitten gegenüber dem Arbeitgeber ihre Interessen mit zu vertreten.

Ich habe keine Schwierigkeiten hier meine Meinung zu äußern. Es ist eben ein Diskussionsforum, bei dem es ja auch Regeln gibt. Jedem Teilnehmer sollte die Regel:"Äußerungen zu Rechtsfragen im W.A.F.-Betriebsräte-Forum stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nur aus purer Gefälligkeit und gelegenheitshalber erfolgen. Beiträge mit juristischen Äußerungen ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. In konkreten Rechtsfällen sollte unbedingt ein zugelassener Anwalt konsultiert werden" bekannt sein.

Also - wo ist das Problem?

W
Watschenbaum

10.08.2013 um 11:31 Uhr

das Rechtsdienstleistungsgesetz führt im § 2 aus :

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:

5.die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,

H
Hartmut

10.08.2013 um 12:03 Uhr

gironimo, danke für den Hinweis auf diese Regel. Die hatte ich übersehen. Wie gut, dass es dich hier gibt, so erhält man eine sachliche, polemik-freie, fundierte Antwort. :)

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