Ermahnung (schriftlich) von AG an BR( 2.teil)
Sorry die Antworten waren auf 7 beschränkt, Fehler von mir. 2 Einträge runter kann man den Vorfall nochmal durchlesen. mit der Überschrift: Ermahnung (schriftlich) von AG an BR
Community-Antworten (16)
06.08.2013 um 13:59 Uhr
@mitleserinnenn: Hallo, also mit der Ermahnung habe ich kein Problem, nur das Problem ist 1. Von einer Geschäftsordnung war nie die rede bzw. es gab nie ein Hinweis wo sie aushängt( bei uns hängt sie nicht aus, sondern ist im Intranet, weis ich erst seit gestern von AG) und das 2. der AG verlangt den Differenz Betrag.
06.08.2013 um 14:00 Uhr
@ mitleserin
Warum unterliegt eine Dienstreiseordnung der Mitbestimmung?
06.08.2013 um 14:05 Uhr
@ganther: eine allgemeine Geschäftsordnung liegt unter der Mitbestimmungsrecht, ich glaub so hat sie es gemeint.
06.08.2013 um 14:10 Uhr
Hängt davon ab was drin steht oder?
06.08.2013 um 14:15 Uhr
bei der Erstellung, was die Belegschaft angeht hat der BR Mitbestimmung
06.08.2013 um 14:20 Uhr
Das Thema wer darf wann welches Auto nutzen ist Ordnung, Verhalten = § 87
06.08.2013 um 14:23 Uhr
Aha. .. Na wer es glaubt wird selig. ...
06.08.2013 um 14:39 Uhr
Hä ich Check nix mehr
06.08.2013 um 15:02 Uhr
ganther, entweder du bist ein AG Bubi, oder du hast wirklich keine Ahnung!
06.08.2013 um 15:10 Uhr
Wenn der AG festlegt wann wie welcher Dienstwagen für Dienstfahrten/reisen zu nutzen ist, ist es § 87, Ordnung, Verhalten im Betrieb, Job.
06.08.2013 um 15:18 Uhr
Dienstreiseordnungen sind zu großen Teilen mitbestimmungsfrei, da sie im Grunde genommen so etwas wie Arbeitsanweisungen sind. Sie als BR genau zu lesen lohnt dennoch, weil es immer wieder vorkommt, dass sie teilweise Punkte enthalten, die dann mitzubestimmen wären; z.B. Ordnung im Betrieb, Arbeitszeit relevante Punkte oder teilweise auch Abrechnungsregeln. Aber alles das ist ja hier nicht gefragt.
Ich meinte zwei Punkte: Wenn die Arbeitsanweisung letztendlich die Möglichkeit einräumt, dass ein AN in die Falle laufen kann (nach dem Motto: Es geht immer noch billiger) und dann auch noch Gelder nachgefordert werden kann, ist das eben nicht o.k. Hier geht es ja um das Thema Arbeitnehmerhaftung / Betriebsbußen oder ähnliches. Und das kann es ja wohl nicht sein. Der AG hat die Betriebsmittel zu stellen. Wenn der AN diese Betriebsmittel selbst "abrufen" kann, muss dies entweder Narrensicher sein - oder er trägt das Risiko.
Das andere ist, dass der AG natürlich den BR auf eventuelle Fehler seines Handelns hinweisen kann (ermahnen). Der BR tut dies ja auch, wenn der AG Fehler macht.
Ich würde ihm hier aber gerade seine Unvollkommenheiten entgegenhalten, die nicht nur den BR sondern alle AN treffen könnten.
Die Forderung nach Geldzahlungen weist Ihr zurück.
06.08.2013 um 15:20 Uhr
@brmitgl Das ist MBR frei
@all Seid ihr euch ganz sicher....?
06.08.2013 um 15:56 Uhr
@gironimo: ok ich werde die Zahlung zurück weisen, und wenn ich es richtig versteh, hat der BR Mitbestimmung bei Geschäftsanweisung ?
06.08.2013 um 18:41 Uhr
Mitbestimmung bei Geschäftsanweisung ?<
Es kommt darauf an. Auf die Inhalte. Darum genau lesen, was da eigentlich geregelt wird. Man findet häufig Mischformen. In Deinem Fall geht es ja ans Geld und nicht um das Reisen. Da würde ich als BR auf jedem Fall auf der Matte stehen (z.B. § 87 BetrVG Allgemeine Entgeltgrundsätze)
Wenn der AG nicht aufgibt, schaltet einen Fachanwalt ein.
06.08.2013 um 18:47 Uhr
Lohnbegriff ist ja ein weites Feld trotzdem sind Reisekosten ebenso wie andere Leistungen, die als Ersatz für im Interesse des Arbeitgebers gemachte Aufwendungen gewährt werden, kein Lohn, so daß eine Reisekostenordnung nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt.
07.08.2013 um 00:52 Uhr
@mitleserinnenn; gironimo; Null; DANKE SEHR HILFREICH UND ZUVERLÄSSIGE AUSSAGEN!! DANKE NOCHMALS. Ich weis ungefähr nun wie ich Vorgehen kann.
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