Erstellt am 06.08.2013 um 11:59 Uhr von Klipper
@mitleserinnenn: Hallo, also mit der Ermahnung habe ich kein Problem, nur das Problem ist 1. Von einer Geschäftsordnung war nie die rede bzw. es gab nie ein Hinweis wo sie aushängt( bei uns hängt sie nicht aus, sondern ist im Intranet, weis ich erst seit gestern von AG) und das 2. der AG verlangt den Differenz Betrag.
Erstellt am 06.08.2013 um 12:00 Uhr von ganther
@ mitleserin
Warum unterliegt eine Dienstreiseordnung der Mitbestimmung?
Erstellt am 06.08.2013 um 12:05 Uhr von Klipper
@ganther: eine allgemeine Geschäftsordnung liegt unter der Mitbestimmungsrecht, ich glaub so hat sie es gemeint.
Erstellt am 06.08.2013 um 12:10 Uhr von ganther
Hängt davon ab was drin steht oder?
Erstellt am 06.08.2013 um 12:15 Uhr von Klipper
bei der Erstellung, was die Belegschaft angeht hat der BR Mitbestimmung
Erstellt am 06.08.2013 um 12:20 Uhr von mitleserinnennn
Das Thema wer darf wann welches Auto nutzen ist Ordnung, Verhalten = § 87
Erstellt am 06.08.2013 um 12:23 Uhr von ganther
Aha. .. Na wer es glaubt wird selig. ...
Erstellt am 06.08.2013 um 12:39 Uhr von Klipper
Erstellt am 06.08.2013 um 13:02 Uhr von Trainer
ganther, entweder du bist ein AG Bubi, oder du hast wirklich keine Ahnung!
Erstellt am 06.08.2013 um 13:10 Uhr von BRMtgl
Wenn der AG festlegt wann wie welcher Dienstwagen für Dienstfahrten/reisen zu nutzen ist, ist es § 87, Ordnung, Verhalten im Betrieb, Job.
Erstellt am 06.08.2013 um 13:18 Uhr von gironimo
Dienstreiseordnungen sind zu großen Teilen mitbestimmungsfrei, da sie im Grunde genommen so etwas wie Arbeitsanweisungen sind. Sie als BR genau zu lesen lohnt dennoch, weil es immer wieder vorkommt, dass sie teilweise Punkte enthalten, die dann mitzubestimmen wären; z.B. Ordnung im Betrieb, Arbeitszeit relevante Punkte oder teilweise auch Abrechnungsregeln. Aber alles das ist ja hier nicht gefragt.
Ich meinte zwei Punkte: Wenn die Arbeitsanweisung letztendlich die Möglichkeit einräumt, dass ein AN in die Falle laufen kann (nach dem Motto: Es geht immer noch billiger) und dann auch noch Gelder nachgefordert werden kann, ist das eben nicht o.k. Hier geht es ja um das Thema Arbeitnehmerhaftung / Betriebsbußen oder ähnliches. Und das kann es ja wohl nicht sein. Der AG hat die Betriebsmittel zu stellen. Wenn der AN diese Betriebsmittel selbst "abrufen" kann, muss dies entweder Narrensicher sein - oder er trägt das Risiko.
Das andere ist, dass der AG natürlich den BR auf eventuelle Fehler seines Handelns hinweisen kann (ermahnen). Der BR tut dies ja auch, wenn der AG Fehler macht.
Ich würde ihm hier aber gerade seine Unvollkommenheiten entgegenhalten, die nicht nur den BR sondern alle AN treffen könnten.
Die Forderung nach Geldzahlungen weist Ihr zurück.
Erstellt am 06.08.2013 um 13:20 Uhr von Kölner
@brmitgl
Das ist MBR frei
@all
Seid ihr euch ganz sicher....?
Erstellt am 06.08.2013 um 13:56 Uhr von Klipper
@gironimo: ok ich werde die Zahlung zurück weisen, und wenn ich es richtig versteh, hat der BR Mitbestimmung bei Geschäftsanweisung ?
Erstellt am 06.08.2013 um 16:41 Uhr von gironimo
> Mitbestimmung bei Geschäftsanweisung ?<
Es kommt darauf an. Auf die Inhalte. Darum genau lesen, was da eigentlich geregelt wird. Man findet häufig Mischformen. In Deinem Fall geht es ja ans Geld und nicht um das Reisen. Da würde ich als BR auf jedem Fall auf der Matte stehen (z.B. § 87 BetrVG Allgemeine Entgeltgrundsätze)
Wenn der AG nicht aufgibt, schaltet einen Fachanwalt ein.
Erstellt am 06.08.2013 um 16:47 Uhr von blackjack
Lohnbegriff ist ja ein weites Feld trotzdem sind Reisekosten ebenso wie andere Leistungen, die als Ersatz für im Interesse des Arbeitgebers gemachte Aufwendungen gewährt werden, kein Lohn, so daß eine Reisekostenordnung nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt.
Erstellt am 06.08.2013 um 22:52 Uhr von Klipper
@mitleserinnenn; gironimo; Null; DANKE SEHR HILFREICH UND ZUVERLÄSSIGE AUSSAGEN!! DANKE NOCHMALS. Ich weis ungefähr nun wie ich Vorgehen kann.