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Ermahnung (schriftlich) von AG an BR

K
Klipper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, zu einer BR-Sitzung die 400km entfernt war und 2 Tage ging haben wir ein Fahrzeug auf die Firma ausgeliehen, weil es günstiger wie die Bahn fahrt war, nun kam der AG auf uns zu, und hat uns schriftlich ermahnt weil es doch Fahrzeuge gab die preislich noch günstiger waren, wie das Fahrzeug was wir gemietet haben. Da aber es in der Geschäftsanweisung drin steht das wir die günstigste Verkehrsmittel benutzen sollen, verlangt der AG nun den Differenz Betrag von uns, allerdings hat keiner uns auf eine Geschäftsanweisung aufmerksam gemacht bzw. noch nie erwähnt wo die Geschäftsanweisung zu lesen ist, und der AG war in dieser zeit im Urlaub. Wie kann der BR. nun Vorgehen?! Muss der Differenz Betrag bezahlt werden von BR ?

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Community-Antworten (7)

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Erdenbürger

06.08.2013 um 09:59 Uhr

Geschäftsanweisungen sind nicht unbedingt relevant für ein BR. Ihr habt sicherlich die Verhältnismäßigkeit beachtet. Sollte er euch wirklich Probleme diesbezüglich machen, dann habt ihr natürlich die Möglichkeit euch über ein Fachanwalt beraten zulassen, die Kosten dafür darf natürlich auch der Chef bezahlen.

L. G. aus Hamburg

G
gironimo

06.08.2013 um 10:08 Uhr

Zahlen ? Nein - höchstens wenn ein Gericht den BR dazu verdonnert. Dazu wird es aber wohl eher nicht kommen.

Teilt dem AG erst einmal mit, dass Euch die von ihm zitierte Anweisung nicht bekannt ist und Ihr Euch deshalb an die Regel gehalten habt, die grundsätzlich preiswertere Anreise zu wählen.

Ihr solltet den Vorfall zum Anlaß nehmen, die unbekannte Anweisung mit dem AG zu diskutieren. Das kann ja jeden AN treffen. Wer kennt schon alle Autovermietungen und deren Tarife? Da ist es schnell passiert, dass es ein preiswerteres Angebot gibt.

Ich denke, da müsste der AG dann schon klare Ansagen machen. "Fahrzeuge sind da und dort zu mieten....diese und jene Komfortklasse ....usw " Viele AG haben auch vertragliche Vereinbarungen mit Autovermietern.

E
Erdenbürger

06.08.2013 um 10:09 Uhr

Ach, habe ich eben vergessen zu erwähnen, euer Chef hat euch als BR nicht abzumahnen, er kann gerne bei umstämmnigkeiten mit euch reden oder eine Schiedstelle herbeiführen. Als BR seit ihr mit ihm auf Augenhöhe bei jeder Verhandlung oder Gespräch.

K
Klipper

06.08.2013 um 13:37 Uhr

@Null: Hallo, Abmahnung habe ich nicht erhalten sondern eine schriftliche ermahnung ist es das gleiche ?! falls ja- darf er da also nicht oder ? versteh ich das richtig ?

M
mitleserinnennn

06.08.2013 um 13:41 Uhr

Ermahnung ist hier als Hinweis auf die Beachtung der GO gedacht, was auch richtig ist. Denn Reise/Fahrzeugregelungen gelten immer auch für BRM. Auffallend ist, dass dieseveuch nicht bekannt ist. Denn diese untetliegen bei der Erstellung/Anwenfung der Mitbestimmung. Also diese anfordern und mitbestimmen nach § 87

M
mitleserinnennn

06.08.2013 um 13:43 Uhr

BRM können im Mandat nicht abgemahnt werden. Da hat der AG dann ggf den § 23

K
Klipper

06.08.2013 um 13:44 Uhr

@gironimo: hallo, es steht in der Ermahnung drin das ich den Betrag xxx? also sprich die Differenz überweisen soll. Er hat's in die Ermahnung mit reingeschrieben.

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