Erstellt am 01.08.2013 um 19:41 Uhr von gironimo
Keine Sorge. Das geht schon. Ihr solltet darauf achten, dass die Zahl der Stunden und der gezahlte Lohn den tariflichen Stundensätzen in der jeweiligen Tarifgruppe entsprechen. So gesehen ist der Tarif auch auf die 400,-_job'er anwendbar.
Auf gut deutsch: Ein Dipl.-Ing-Job über 20 Stunden für 400,-- ist wohl dann nicht tarifgerecht und zudem Lohndumping.
Erstellt am 01.08.2013 um 22:29 Uhr von nicoline
Etwas anders erklärt ist es so: 400 € Kräfte sind nichts anderes als teilzeitbeschäftigte AN, die nicht mehr als 400 € im Monat verdienen wollen / sollen. Sie haben Anspruch auf die gleiche Eingruppierung / den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte. Nach der Eingruppierung / dem Stundenlohn richtet sich die Dauer der Arbeitszeit.
Erstellt am 02.08.2013 um 10:41 Uhr von Antibasti
Im Geltungsbereich für den TVöd steht: er gilt nicht für "geringfu?gig Bescha?ftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV". Und da ja dieser das Entgeld regelt, gelten die Entgelttabellen eben nicht für geringfügig Beschäftigte. So würd ich das sehen. Weiß aber nicht wie es bei anderen TV's aussieht