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Tarifvertrag

S
Sturm
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich hätte gerne gewußt, ob nicht gegen das BetrVG verstoßen wird, wenn es im Unternehmen einen Tarifvertrag gibt, in dem keine geringfügig Beschäftigten berücksichtigt werden, man aber trotzdem MA auf 400,00 € Basis einstellt.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

01.08.2013 um 21:41 Uhr

Keine Sorge. Das geht schon. Ihr solltet darauf achten, dass die Zahl der Stunden und der gezahlte Lohn den tariflichen Stundensätzen in der jeweiligen Tarifgruppe entsprechen. So gesehen ist der Tarif auch auf die 400,-_job'er anwendbar.

Auf gut deutsch: Ein Dipl.-Ing-Job über 20 Stunden für 400,-- ist wohl dann nicht tarifgerecht und zudem Lohndumping.

N
nicoline

02.08.2013 um 00:29 Uhr

Etwas anders erklärt ist es so: 400 € Kräfte sind nichts anderes als teilzeitbeschäftigte AN, die nicht mehr als 400 € im Monat verdienen wollen / sollen. Sie haben Anspruch auf die gleiche Eingruppierung / den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte. Nach der Eingruppierung / dem Stundenlohn richtet sich die Dauer der Arbeitszeit.

A
Antibasti

02.08.2013 um 12:41 Uhr

Im Geltungsbereich für den TVöd steht: er gilt nicht für "geringfu?gig Bescha?ftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV". Und da ja dieser das Entgeld regelt, gelten die Entgelttabellen eben nicht für geringfügig Beschäftigte. So würd ich das sehen. Weiß aber nicht wie es bei anderen TV's aussieht

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