Veränderung bestehender Arbeitszeit und zeitweise des Aufgabengebietes
Bei uns haben durch betriebliche Praxis seit Jahren mehrere Kollegen nur noch eine 4 Tage Arbeistwoche in der Sie Ihre geforderten Stunden leisten. Nun soll im Rahmen von Gleichbehandlung der anderen Kollegen die Arbeitszeit wieder auf 5 Tage ausgedehnt werden. Dabei sollen Sie jetzt auch in einem anderen Bereich arbeiten als laut Arbeitsvertrag vereinbart. Was ist dabei zu berücksichtigen?
Community-Antworten (2)
11.07.2013 um 11:46 Uhr
Auch die 4 Tagewoche kann u.U. inzwischen als arbeitsvertragliche Festlegung angesehen werden (es kommt darauf an, was da wer und wie vereinbart hat; Stichwort: betriebliche Übung)
10.07.2013 um 23:09 Uhr
zu berücksichtigen wäre z.B., daß der Arbeitsvertrag diesen "anderen Bereich" zulassen müsste, indem z.B. Klauseln die Zuweisung anderer gleichwertiger Aufgaben gestatten , sonst könnte sich der AN weigern
Eine Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer berechtigt war, Arbeiten abzulehnen, die der Arbeitgeber ihm unter Überschreitung des Direktionsrechts zugewiesen hat. Stellt der Arbeitgeber keinen vertragsgemäßen Arbeitsplatz zur Verfügung, entsteht keine Arbeitspflicht. Landesarbeitsgericht Niedersachsen 5. Kammer, Urteil vom 08.12.2003, 5 Sa 1071/03
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Abwahl des Betriebsrates - wie?
ÄlterWie kann ein bestehender Betriebsrat abgewählt werden ? Wie können Neuwahlen erzwungen werden ? Bitte Infos zu diesem Thema, da unser bestehender Betriebsrat unfähig ist und nichts tut (Nachweisbar)
Betriebsrat Wahlen - darf ein bestehender BR festlegen, welche Form bei der BR Wahl durchgeführt wird?
ÄlterHallo, darf ein bestehender BR festlegen, welche Form bei der BR Wahl durchgeführt wird? Gruß konfi
Darf ein bestehender BR seine Mitgliederzahl auf freiwilliger Basis verkleinern?
ÄlterHallo liebe BRs, wir stellen uns Frage, ob wir freiwillig den BR verkleinern. Wir sind derzeit 7 BRs und können die anstehenden Aufgaben vielleicht auch mit 5 BRs bewältigen. Dies natürlich nur
bestehender BR für Liste werben
ÄlterHallo, darf eigentlich der bestehende Betriebsrat als Betriebsrat für eine Liste werben auf der er selber kandidiert. Oder darf er nur werben ohne dass Betriebsrat darüber steht. Z.B. Information vom