Erstellt am 07.07.2013 um 18:14 Uhr von gironimo
Es kommt letztendlich auf den Inhalt der Versammlungsthemen an. Wenn es z.B. um reine arbeitstechnische Abwicklungen von Arbeitsschritten geht, braucht auch kein BR dabei sein.
Wenn es allerdings um Fragen geht, die das Arbeitsverhältnis betreffen, können Mitarbeiter den BR hinzuziehen. siehe auch §§ 81 und 82 BetrVG.
Erstellt am 07.07.2013 um 22:47 Uhr von Tobistef
MA dürfen Betriebsräte ihres Vertrauens hinzuziehen. Auch kann ein berufendes BRM des BR daran teilnehmen, wenn der BR es für erforderlich hält, weil der BR fast in jeder Hinsicht das erforderliche Informationsrecht hat.
Das ist der Grundsatz, und wo es ein Grundsatz gibt es auch immer Ausnahmen, aber ich denke das es hier um eine Grundsatzfrage geht.
Ein generelles Aufforderungsrecht gibt aber sicherlich nicht.
Gruss Tobistef
Erstellt am 08.07.2013 um 10:20 Uhr von ganther
Tobistef
Du solltest lieber mal bei gironimo nachlesen sonst stehst Du bei einer solchen Veranstaltung ggf. vor der Tür.... und das zu Recht!
Erstellt am 08.07.2013 um 15:21 Uhr von betriebsratten
Dankeschön-es gibt also BRs die auch Sonntags arbeiten *lächel