Hallo,

eine Frage zu Überstundenvergütung.
Unser TV besagt: Ist bei Überstunden der Ausgleich innerhalb von 6 Monaten nicht möglich, werden sie mit einem Aufschlag von 25 % pro Std. vergütet.

Sind dort die Ü-Stunden gemeint, die bis zum Beginn des Ausgleichszeitraumes entstanden sind, oder innerhalb des halben Jahres?
(z.B. Beginn des Ausgleichszeitraumes 01.01.- Ende 30.06.: Alle Stunden vor dem 01.01. oder alles Stunden zwischen dem 01.01. und 30.06. bis zum 30.06. auszugleichen)

LG
GuidoW