Erstellt am 26.03.2013 um 09:28 Uhr von gironimo
Ihr wählt wieder im Oktober 2014?
Das wäre dann ja schon der erste Fehler.
Aber sei es wie es wolle. Ob jemand kandidiert oder nicht, braucht er doch erst bis zu dem Zeitpunkt entscheiden, wenn die Liste beim Wahlvorstand eingereicht werden soll (.... natürlich noch ein paar Augenblicke vorher, wegen der Unterschriftensammlung). Und das Wahlausschreiben ist ja wohl noch lange nicht draußen.
Natürlich verstehe ich, dass gerade der Listenführer ein gesteigertes Interesse hat zu erfahren, wie seine Liste aussehen wird. Aber daraus kann er doch kein muss machen.
Du könntest natürlich auch eine eigene Liste erstellen, wenn die anderen Kollegen Dich ausgrenzen wollen.
>Nun heißt es schon im Protokoll der letzten Sitzung, dass ich meine Amtszeit nach dieser Periode beenden werde.<
Was hat das denn im Protokoll verloren. Aber selbst wenn es da steht, ist es unbedeutend.
Erstellt am 26.03.2013 um 09:30 Uhr von Steppo
Hallo
Selbst aufstellen kannst du dich ja garnicht !!! Du musst wieder vorgeschlagen werden.
Also musst du dich doch jetzt noch garnicht entscheiden. Entscheiden muss du dich doch erst wenn du auf einer Vorschlagsliste erscheinst.
Gruss Steppo
Erstellt am 26.03.2013 um 09:38 Uhr von Kulum
pah, wetten sie kann doch?
Aber mal im ernst, falls du kandidieren möchtest und auch noch einen günstigen Listenplatz abbekommen möchtest, wäre es sinnvoll dich mit deiner Liste zu arrangieren. Wenn du es jetzt noch nicht weißt, bleibt wohl nur einer der hinteren Listenplätze für dich. Wenn dir alles egal ist, reichst du einfach selber eine Liste mit allem drum und dran ein. Damit dürftest du dir zwar wenig Freunde machen, aber im Grunde kannst du bis zum letzten Moment mit deiner Entscheidung warten.
Und wie gironimo schon schreibt, der Satz im Protokoll ist belanglos und unverbindlich. Interessiert niemanden und schließt eine Kandidatur deinerseits natürlich nicht aus
Erstellt am 26.03.2013 um 09:58 Uhr von Florecilla
Hallo zusammen,
danke für die Antworten.
Wir wählen erst im Oktober weil im Mai 2014 die neue Tarifverhandlungen sind.
Ja es ist so, dass die Vorsitzenden - und noch einige mehr - "unbedingt" wieder gewählt werden wollen und alles jetzt schon daran setzen.
Ich bin zwar mit vielerlei Vorgängen - insbesondere was die Kommunikation untereinander und der GL gegenüber angeht - nicht immer einverstanden und erscheint mir öfter mal infantil, aber ich habe mich zur Mobbingberaterin schulen lassen um Ersthilfe zu leisten, was ich gerne mache.
Deshalb bin ich mir noch nicht sicher, ob ich mich wieder aufstellen lassen soll.
VG
Erstellt am 26.03.2013 um 10:09 Uhr von Tanzbär
> Wir wählen erst im Oktober weil im Mai 2014 die neue Tarifverhandlungen sind.
Ehm ... und was hat das mit der BR-Wahl zu tun?
Erstellt am 26.03.2013 um 10:51 Uhr von HeyeBR
Glaube auch, ihr solltet Euren Wahltermin überdenken, denn:
Betriebsratswahlen finden in Deutschland alle 4 Jahre in der Zeit von Anfang März bis Ende Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Demnach wird der Betriebsrat auch für 4 Jahre gewählt (Amtszeit). Die letzten Wahlen haben 2010 stattgefunden, so dass die nächsten regelmäßigen Wahlen wieder 2014 stattfinden werden. – Besteht allerdings im Betrieb derzeit kein Betriebsrat, so kann man jederzeit auch außerhalb des regulären Wahlzeitraums einen Betriebsrat wählen. Wird der Betriebsrat außerhalb des regulären Wahlzeitraums gewählt, hat er eine verkürzte Amtszeit, die nur bis zum nächsten regelmäßigen Wahlzeitraum andauert (Ausnahme: wird der Betriebsrat bis zu 12 Monate vor Beginn des nächsten regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt, hat er eine verlängerte Amtszeit bis zum übernächsten regelmäßigen Wahlzeitraum).
Beispiele:
Gründet sich in einem bisher betriebsratslosen Betrieb im Jahre 2007 ein Betriebsrat, hat er eine verkürzte Amtszeit bis maximal 31. Mai 2010 (also um die 3 Jahre lang).
Wird der Betriebsrat dagegen erst nach dem 1. März 2009 gewählt, hat er eine Amtszeit bis in den Wahlzeitraum 2014 hinein, da zwischen seiner Gründung und dem Beginn des nächsten regulären Wahlzeitraums (1. März 2010) weniger als 1 Jahr liegt.
Quelle: wikipedia
Erstellt am 26.03.2013 um 12:57 Uhr von Kölner
Bei so einer Frage muss man die Echtheit dieses TE hinterfragen!
Hier ist ein Witzbold unterwegs...
Erstellt am 26.03.2013 um 16:37 Uhr von Florecilla
Hallo,
ich habe heute mein Mandat niedergelegt. :-(
Ps: Nein, ich bin kein Witzbold. (?)
Die Frage richtete sich klar daran, wie lange "vorher" ein Mitglied sich zur Wiederwahl bewirbt bzw bewerben sollte und dies im Gremium bekannt geben "muss".
Nachdem ich mich noch nicht entscheiden wollte, legte man mir klar - vom Betr. Vorsitzenden - dass ich bei den anstehenden Betiebsversammlungen nicht mehr anwesend zu sein bräuchte, weil sie nur mit einer "Einheit" auf der Liste - öffentlich erscheinen möchten.
Vieles geht hier über meine moralischen Vorstellungen.
Danke für eure Rückmeldungen.
Florecilla
Erstellt am 26.03.2013 um 19:43 Uhr von AlterMann
Sehr schade...
Nach dem, was Du hier schreibst, hast Du einen eigenen, klaren Kopf und zusätzlich mindestens eine wichtige Qualifikation.
Wäre schön, hier noch was von Dir zu hören.
Viel Glück.
Erstellt am 26.03.2013 um 21:34 Uhr von Florecilla
Hallo "AlterMann", ;-)
ja ist schon ver-rückt, ich bin Mobbingbeauftragte und werde nun selbst rausgemobbt.
Nicht weil ich mich am falschen Platz fühle, sondern weil ich nicht nur den Kopfnicker machte und eigene Meinungen vertrete, welche über meine Moralvorstellung hinausgehen.
Ich habe längst den Eindruck, dass sich bei uns manche selbst ein "Denkmal" setzen und das durchziehen wollen. Koste es was es wolle!
So hab ich mir das nicht vorgestellt. Wohl andere BR-Mitlgieder auch nicht, weil es gibt schon viele "Betriebsratflüchtlinge" seit der Gründung August 2010.
Ich bin bereits die 5. (von 9)
Doch sah ich es bisher auch als "Vertrauensvorschuss" von Kollegen die (auch) mich gewählt haben.
Ich bin schon etwas verwirrt heute ... sorry.
Wünsche Euch allen viel Glück und Erfolg bei all euren guten Absichten! ;-)
Und natürlich schöne Osterfeiertage!
F.
Erstellt am 27.03.2013 um 08:52 Uhr von Tanzbär
Zusammenfassung:
Wahltermin schnellstens vernünftig eintakten.
> Die Frage richtete sich klar daran, wie lange "vorher" ein Mitglied sich zur Wiederwahl bewirbt
gar nicht
> bzw bewerben sollte und dies im Gremium bekannt geben "muss".
gar nicht
> ... legte man mir klar ... dass ich bei den anstehenden Betiebsversammlungen
> nicht mehr anwesend zu sein bräuchte,
Schwachsinn, absoluter Schwachsinn.
Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen hat jeder Mitarbeiter.
> weil sie nur mit einer "Einheit" auf der Liste - öffentlich erscheinen möchten.
Noch größerer Schwachsinn.
Es gibt bisher keinen Wahltermin (ist auch etwas sehr früh) und damit auch keine LISTE, mit der man in der Öffentlichkeit, was das auch immer sein mag, erscheint und agiert.
> Vieles geht hier über meine moralischen Vorstellungen.
Ist das überhaupt ein Betriebsrat, was ihr da habt? Geschult, belesen und für die Mitarbeiter bereit?
Ich zweifle ...
Druck das aus und schmeiß ihnen es zum Lesen rüber.