Erstellt am 16.07.2012 um 12:32 Uhr von Karly
Der AG muss nur die NOTWENIDGEN Kosten tragen, also einfachste passende Ausfertigung. Weiter kann er dann darauf bestestehen, dass dei Brille am Arbeitsplatz verbelbt. Ein Mitnehmen der Brille dann, also Entfernung vom Arbeitsplatz hätte die gelichen rechtlichen Folgen wie das unerlaubte mitnehmen (Diebstahl) von sonstigen Arbeitsmitteln, denn ein solche ist dann die Bildschirmbrille.
Die Untersuchung hätte auch der Betriebsarzt vornehmen können, er muss ehe eingebunden werden. Extrakosten weil man einen eiegen Arzt aufgesucht hat sind damit nicht vom AG zu zahlen.
tp:www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/vorsorge_augen/augen3.pdf.
PS: Kostenübernahme auch nur, wenn man nicht grundstzlich also auch privat eine solche Sehhilfe benötigt!!
Erstellt am 16.07.2012 um 12:54 Uhr von inday
Eben kam vom Optiker die schriftliche Antwort dass für die Bildschirmbrille des Kollegen die Brillengläser in Mineralglas nicht lieferbar sind.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen in der Firma wurden schon seit vielen Jahren nicht mehr durchgeführt weshalb der Kollege diese arbeitsmedizinische Untersuchung beim Augenarzt machen ließ.
Diese Gebühr möchte er natürlich ebenfalls von der Firma erstattet bekommen.
Erstellt am 16.07.2012 um 13:06 Uhr von Karly
zum AG gehen und verhandeln! Am besten versucht der BR eine BV zu verhandeln mit einer KostenBETEILIGUNG/Zuschuss und dafür Verzicht auf Arbeitsmittel.
PS: Wenn der Koll nicht fast Blind ist, kann man die Aussage des Optikers anzweifeln. Denn nur eine unmäßig hohe Fehlsichtigkeit und damit "mm"-Sträke von Gläsern würde dieses nachvollziehbar machen. Denn vor Jahren gab es nur solche Gläser. Heute möchten viele diese nicht mehr verkaufen, weil sie an anderen merh verdienen.