Ein Kollege erhielt von seinem Augenarzt eine Verordnung für eine Bildschirmbrille.
Für diese arbeitsmedizinische Untersuchung wurden vom Augenarzt 20 Euro berechnet.

Zwei Fragen hierzu:
Hat der AG ein Recht darauf zu bestehen dass nur die Kosten für Brillengläser aus Mineralglas übernommen werden?
Muss der AG die Kosten der arbeitsmedizinischen Untersuchung bezahlen?

Bedanke mich vorab für die Beantwortung