Erstellt am 20.03.2012 um 18:56 Uhr von Betriebsrätin
Übernahme unserer Firma
Ist KEIN Grund einen Neuen ArbV zu unterschreiben die/der alte gelten vollumfänglich weiter.
Man sollte sich hier auch stets gut beraten lassen wenn man vorhat dem Wunsch des AG auf einheitliche ArbV nachzukommen und daher bereit ist einen neuen ArbV zu unterschreiben.
Denn es geht dann darum zu prüfen ob alle Rechte aus der Alten Firma/altem ArbV erhalten beleiben. Das können dann auch ggf. Inhalte alter BVn sein, welche durch den Wechsel als "Rucksack" zum ArbV wurden.
Der AG kann selbstverständlich dann bei Einstellungen neue ArbV nutzen. Es gibt AN in Frimen welche eine mehrstellige Anzahl von Übergängen mitgemacht haben und dann heute noch alte ArbV haben von Firmen welche es heute nicht mehr gibt. Sie gelten aber in Folge der Übernahmen/Betriebsübergänge weiter. Haben wir auch und die Koll. behalten diese genau aus den oben beschriebenen Gründen weiter, weil sie Rechte aus ihrer Ur-Firma (1.) so mitgenommen haben
Erstellt am 20.03.2012 um 19:08 Uhr von inglis
@Betriebsrätin:
das ist klar. wir können nur nicht beurteilen, ob uns die neuen Verträge besser stellen (auf den ersten Blick schon-zB: mehr Urlaubstage ohne geldlichen Abzug).
Erstellt am 20.03.2012 um 19:08 Uhr von poiuz
Der BR kann ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber KEINE Sachverständigen (In diesem Fall: Anwalt) beauftragen!
Und mal gleich garnicht für ein völlig BRfremdes Thema wie Inhalte von Arbeitsverträgen ..
Erstellt am 20.03.2012 um 19:16 Uhr von rainerw
@poiuz
Bei Formulararbeitsverträgen ist der BR in der Mitbestimmung.
Erstellt am 20.03.2012 um 19:41 Uhr von Betriebsrätin
Vieleicht hat ja ein AN Rechtschutz via Gerwerkschaft oder privaten Rechtschutz, dann könnte man diesen in Anspruch nehmen zur Prüfung.
Weiter dem AG sagen, wir bentigen externe Beratung auch damit wir wenn die Koll fragen sie beraten können. Dieses sollte ja im Interesse des AG sein, er möchte ja wohl eine grundsätzliche große Bereitschaft der Koll. den neuen ArbV zu unterschreiben.
Es geht hier dann auch nicht nur um Urlaubstage usw. es können ggf. noch viele andere "Alte" Rechte bestehen, welche dann u.U. verlustig gehen.
Erstellt am 21.03.2012 um 09:51 Uhr von gironimo
wie poiuz schon schreibt: Der Anwalt wäre in diesem Fall Sachverständiger über den man sich mit dem AG zunächst verständigen muss.
Erstellt am 21.03.2012 um 19:56 Uhr von ganther
privaten Rechtschutz, dann könnte man diesen in Anspruch nehmen zur Prüfung...
hier bewegen sich Anwalt und BR dann aber schnell am Rande einer Straftat...
Erstellt am 21.03.2012 um 19:59 Uhr von poiuz
Mitbestimmung bei Formulararbeitsverträgen? Öh, wo steht das?
Aber selbst wenn, dann isses trotzdem noch ein Sachverständiger.
Wir hatten über unsere Gewerkschaft nen Anwalt als Ansprechpartner bei der DGB Rechtsschutz vermittelt bekommen, gratis für kleinere Anfragen halt ....
Einfach mal fragen?
Erstellt am 21.03.2012 um 21:06 Uhr von rainerw
Soweit Mitbestimmung bei Formulararbeitsverträgen besteht, bitte den Link entnehmen.
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1212_mitarbeiterfuehrung-nicht-immer-hat-ihr-betriebsrat-mitzureden/