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Ausbildungsvertrag

D
denni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Auszubildende hat beim 2. Versuch ihre Prüfung auch nicht geschaft, sie ist bei uns noch weiter beschäftigt, da sie in der Abendschule ihre Prüfung schaffen will, gilt jetzt denn noch ihr Ausbildungsvertrag weiter

98801

Community-Antworten (1)

B
BRVLH

03.02.2011 um 09:27 Uhr

schau dir mal diese Seite genauer an:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/verkuerzung-verlaengerung-der-ausbildung.html#Verlängerung der Ausbildung

Verlängerung der Ausbildung (§ 8 Berufsbildungsgesetz) Nach § 8 Berufsbildungsgesetz kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung deiner Ausbildung bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständige Stelle wird dann deinen Ausbilder anhören und über den Antrag entscheiden.

Gründe für eine Verlängerung sind zum Beispiel:

•Lange Krankheitszeiten •Behinderung des Azubis •Mangelhafte Ausbildung •Ausfall der Ausbildung •Teilzeitberufsausbildung

Wenn der Betrieb für die Verlängerung verantwortlich ist, entsteht eventuell ein Schadensersatzanspruch.

Eine Verlängerung der Ausbildung bedeutet, dass du später als vorgesehen an der Abschlussprüfung teilnimmst. Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung regulär teilzunehmen und sie ggf. zwei mal zu wiederholen, Prüfungen > Abschlussprüfung

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