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"Lügen" verbreitet durch Abteilungsleiterin

M
Motivation
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo! Es kam in dieser Woche leider zu einer sehr blöden Situation. Eine Abteilungsleiterin hielt eine Ansprache in ihrer Abteilung (9 Mitarbeiterinnen) und führte dort auf, dass ich als BR-Vorsitzender ja etwas gegen die Einstellung einer ehemaligen Kollegin gehabt hätte (sie hat ihre Ausbildung bei uns 2009 beendet) und man somit nun eine, aus dem Mutterschutz zurückkehrende Kollegin nehmen müsse. Diese können aber nur 20 St/Wo. leisten, was aber ja eigentlich viel zu wenig ist. - Diese befristete "Einstellung" wurde durch eine längerfristige Krankheit einer anderen Kollegin nötig - Jetzt das Schlimme: ich habe derartige Dinge NIE gesagt und weder mit der Abteilungsleiterin noch unserem Peronalchef überhaupt über die Sache jemals gesprochen. Eine Kollegin (aus dem BR) fungierte hier als Ansprechperson - die solche Äußerungen aber nicht gemacht hat. Einem klärenden Gespräch ging die Abteilungsleiterin heute aus dem Weg "Ich habe heute keine Zeit" (und ab morgen hat sie Urlaub) Wie kann ich mich jetzt dagegen weheren?? Für mich ist das "üble Nachrede" gerade wenn auch bedenkt das unsere BR-Wahl durch die GF angefochten wird (Prozess läuft noch) Sicherlich werde ich bei meinen Kollegen aus der entsprechenden Abteilung den Sachverhalt klarstellen stellen - aber was kann ich gegen die Abteilungsleiterin unternehmen???

1.65902

Community-Antworten (2)

B
Biber

23.09.2010 um 21:42 Uhr

Wie wäre es denn mit einem Aushang am schwarzen Brett des BR mit dem Ihr diese Angelegenheit richtig stellt?

D
DerAlteHeini

23.09.2010 um 22:20 Uhr

Motivation Ein Vorgehen wegen übler Nachrede führt hier mit Sicherheit nicht zum Ziel.

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich was in seinem Unternehmen geschieht. Somit ist der Ansprechpartner des BR immer der Arbeitgeber oder eine ausdrücklich beauftragte Person. Das gilt auch, wenn der BR gegen eine Abteilungsleiterin vorgehen möchte.

Da es hier sicherlich keinen Beschluss des BR gibt in dessen Auftrag du gehandelt hast und dir persönlich diese Äußerungen unterstellt wurde, solltest du dich schriftlich gem.: § 85 BetrVG offiziell beim BR beschweren. Dann kann der BR aktiv werden und den AG letztentlich bis zur Einigungsstelle zwingen. Da bei euch eine Anfechtungsklage läuft, dürfte das Verhältnis zwischen BR und AG eh gestört sein. Dann zeigt im auch das dieser BR keine Kasperletheater ist und sich durchaus zu wehren weiß.

Auch ein Betriebsratsmitglied hat die Rechte eines Arbeitnehmer und kann somit auch den BR um Hilfe bitten. Zu beachten ist, dass für Beschlussfassungen zu deiner Beschwerde, du nicht eingeladen werden darfst, da du rechtlich Verhindert und somit das entsprechende Ersatzmitglied einzuladen ist.

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