Erstellt am 23.09.2010 um 19:42 Uhr von biber
Wie wäre es denn mit einem Aushang am schwarzen Brett des BR mit dem Ihr diese Angelegenheit richtig stellt?
Erstellt am 23.09.2010 um 20:20 Uhr von DerAlteHeini
Motivation
Ein Vorgehen wegen übler Nachrede führt hier mit Sicherheit nicht zum Ziel.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich was in seinem Unternehmen geschieht. Somit ist der Ansprechpartner des BR immer der Arbeitgeber oder eine ausdrücklich beauftragte Person.
Das gilt auch, wenn der BR gegen eine Abteilungsleiterin vorgehen möchte.
Da es hier sicherlich keinen Beschluss des BR gibt in dessen Auftrag du gehandelt hast und dir persönlich diese Äußerungen unterstellt wurde, solltest du dich schriftlich gem.: § 85 BetrVG offiziell beim BR beschweren. Dann kann der BR aktiv werden und den AG letztentlich bis zur Einigungsstelle zwingen. Da bei euch eine Anfechtungsklage läuft, dürfte das Verhältnis zwischen BR und AG eh gestört sein. Dann zeigt im auch das dieser BR keine Kasperletheater ist und sich durchaus zu wehren weiß.
Auch ein Betriebsratsmitglied hat die Rechte eines Arbeitnehmer und kann somit auch den BR um Hilfe bitten.
Zu beachten ist, dass für Beschlussfassungen zu deiner Beschwerde, du nicht eingeladen werden darfst, da du rechtlich Verhindert und somit das entsprechende Ersatzmitglied einzuladen ist.