W.A.F. LogoSeminare

Pausenvergütung im Dreischichtbetrieb

A
automotive
Jan 2018 bearbeitet

Pausenvergütung im Dreischichtbetrieb

Wir sind ein neugewählter Betriebsrat in einem Dreischichtbetrieb und brauchen Unterstützung in folgender Frage:

Durch eine BV aus dem Jahre 2008 wurde die Pausenvergütung im Dreischichtbetrieb nicht mehr bezahlt. der damalige BR hat das hingenommen und wir kämpfen jetzt um die die Bezahlung der Pausenvergütung. • aus Sicht des Arbeitgeberverbandes wurde nicht verstanden warum der Satz „In Dreischichtbetrieben ist den Beschäftigten ausreichend Zeit zum
Einnehmen der Mahlzeiten ohne Entgeltabzug zu gewähren“ (EMTV § 4 Abs.4 Satz 2) in den EMTV 2003 übernommen wurde. • aus Sicht des Arbeitgebers steht den Arbeitnehmern, die 30 Minuten Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes machen (EMTV § 4 Abs.4 Satz 1), die Pausenvergütung nicht zu.

Wir werden uns jetzt mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen um das zu klären.

Wie seht aber Ihr dieses Thema, muss der AG den AN die Pausenvergütung zahlen die auch regelmäßig im Dreischichtrytmus arbeiten oder muß mann das diferenzieren.

Wer hat Erfahrung damit und kann uns helfen????

1.07502

Community-Antworten (2)

N
nicoline

21.09.2010 um 17:32 Uhr

automotive, man, dass muss man echt mindestens 2x lesen, um es zu verstehen. ;-))

*aus Sicht des Arbeitgeberverbandes wurde nicht verstanden warum der Satz „In Dreischichtbetrieben ist den Beschäftigten ausreichend Zeit zum Einnehmen der Mahlzeiten ohne Entgeltabzug zu gewähren“ (EMTV § 4 Abs.4 Satz 2) in den EMTV 2003 übernommen wurde. Die entscheidenden Worte sind ja hier: ohne Entgeltabzug. Wenn es so im EMTV => EntgeltMantelTarifVertrag? steht, dann kann der AG Verband noch so ohne Verständnis sein, es gilt, es sei denn, es gibt ein anders lautendes Urteil oder einen neuen, anders lautenden TV. Was ich nicht verstehe, ist, dass die das nicht verstehen, schließlich muss ja jemand von denen bei den Verhandlungen dabei gewesen sein.

aus Sicht des Arbeitgebers steht den Arbeitnehmern, die 30 Minuten Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes machen (EMTV § 4 Abs.4 Satz 1), die Pausenvergütung nicht zu. Das sehe ich, nach dem Wortlaut des EMTV, § 4 Abs. 4 Satz 2 nicht so! Streiten könnte man evtl. darüber, was unter "ausreichend Zeit" zu verstehen ist! Was, WÖRTLICH GENAU, steht denn in EMTV § 4 Abs.4 Satz 1

Durch eine BV aus dem Jahre 2008 wurde die Pausenvergütung im Dreischichtbetrieb nicht mehr bezahlt. Ich wage zu bezweifeln, ob diese BV überhaupt rechtsgültig ist, einmal evtl. wegen des Günstigkeitsprinzip, zum anderen wegen § 77 Abs.3 BetrVG.

Wie seht aber Ihr dieses Thema, muss der AG den AN die Pausenvergütung zahlen die auch regelmäßig im Dreischichtrytmus arbeiten oder muß mann das diferenzieren. Wenn man den Wortlaut des EMTV § 4 Abs.4 Satz 2 liest, gibt es, aus meiner Sicht, nichts zu differenzieren!

Wir werden uns jetzt mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen um das zu klären. Das ist sicher der richtige Weg. Wünsche Euch, dass Ihr an einen guten MA gelangt!

Normal ist aber, dass die Pause nicht vergütet wird, von ganz wenigen tariflichen Ausnahmen abgesehen, da es sich eben nicht um Arbeitszeit handelt.

D
DerAlteHeini

21.09.2010 um 21:22 Uhr

automotive Ist der BR hierfür zuständig?

Ihre Antwort