Pausenvergütung im Dreischichtbetrieb

Wir sind ein neugewählter Betriebsrat in einem Dreischichtbetrieb und brauchen Unterstützung in folgender Frage:

Durch eine BV aus dem Jahre 2008 wurde die Pausenvergütung im Dreischichtbetrieb nicht mehr bezahlt. der damalige BR hat das hingenommen und wir kämpfen jetzt um die die Bezahlung der Pausenvergütung.
• aus Sicht des Arbeitgeberverbandes wurde nicht verstanden warum der
Satz „In Dreischichtbetrieben ist den Beschäftigten ausreichend Zeit zum
Einnehmen der Mahlzeiten ohne Entgeltabzug zu gewähren“ (EMTV § 4 Abs.4
Satz 2) in den EMTV 2003 übernommen wurde.
• aus Sicht des Arbeitgebers steht den Arbeitnehmern, die 30 Minuten Pause im
Sinne des Arbeitszeitgesetzes machen (EMTV § 4 Abs.4 Satz 1), die
Pausenvergütung nicht zu.

Wir werden uns jetzt mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen um das zu klären.

Wie seht aber Ihr dieses Thema, muss der AG den AN die Pausenvergütung zahlen die auch regelmäßig im Dreischichtrytmus arbeiten oder muß mann das diferenzieren.

Wer hat Erfahrung damit und kann uns helfen????