Sehr geehrte Damen und Herren, darf ein Betriebsratsmitgied kurz vor Beenden der Probezeit gekündigt werden?
Erstellt am 04.05.2010 um 17:52 Uhr von apfelfreund Probezeit ist üblicherweise 6 Monate. Das passive Wahlrecht erlangt man erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Irgendwas ist da seltsam. Ist das BR-Mitglied länger als 6 Monate im Betrieb gilt der Kündigungsschutz nach §103 BetrVG