Hallo Zusammen, wir hatten gestern unsere Konstituiernde Sitzung, folgendes ist passiert:
Wir haben ein gewähltes BR Mitglied, das nur das Pssive Wahlrecht hatte, also nur gewählt werden durfte. Grund dafür ist das der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung dem damaligen Betriebsrat wegen Betrugs eingereicht hat und dieser hat der Kündigung zugestimmt. Das betriebsratsmitglied hat Kündigungsschutzklage erhoben und somit das passive Wahlrecht. In der Sitzung gestern wurde nun dieses BR Mitglied in Abwesenheit zum Stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Dann wurde noch der 2 Stellvertreter gewählt.

Nun meine Frage, ist das Zulässig???

Ich würde mich über eine schnelle Antwort und Grundlagen diese Wahl anzufechten sehr freuen.

Gruß