Erstellt am 28.04.2010 um 12:49 Uhr von Angie
Hallo Meistermacher,
sobald das Ersatzmitglied als vorübergehende Vertretung der JAV im Einsatz war, gilt dieser § ein Jahr lang. Für jeden neuen Vertretungszeitraum wieder ein Jahr.
MfG
Angie
Erstellt am 28.04.2010 um 14:54 Uhr von Petrus
Und da auch ein JAVi mal Urlaub hat, sollte der Vertretungsfall im Laufe des Jahres auch eintreten...