Guten Morgen,

1.wenn AN eine Beschwerde an den BR einreichen, dann hat der BR ein Mitbestimmungsrecht zu genanntem Thema, da er ja mit dem AG Abhilfe schaffen will. Ist das so richtig?

2. Was ist eine Beschwerde? Reicht es aus, wenn aufgrund von " Schimpfen" mehrer MA über ein Thema (Streichung Brückentag) der BR eine allgemeine Umfrage macht, was die MA wollen? In diesem Fall wollten alle MA den Brückentag haben.
Kann dies als Beschwerde und somit Mitbestimmungsrecht genutzt werden, oder müssen die Kollegen Unterschriften leisten? Was hätten wir sonst noch für Möglichkeiten?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

NACHTRAG:
Der Brückentag wurde gestrichen, der Betreibsrat hat auf betriebliche Übung hingewiesen und Einspruch gegen die Streichung eingereicht.
Daraufhin wurden wir darauf hin gewiesen, dass hier keine betriebliche Übung vorliege, da kein Günstigkeitsvergleich angestellt werden könne, da ja der Tag Urlaub eingespart würde...