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Beschwerde - Mitbestimmung

S
santos
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

1.wenn AN eine Beschwerde an den BR einreichen, dann hat der BR ein Mitbestimmungsrecht zu genanntem Thema, da er ja mit dem AG Abhilfe schaffen will. Ist das so richtig?

  1. Was ist eine Beschwerde? Reicht es aus, wenn aufgrund von " Schimpfen" mehrer MA über ein Thema (Streichung Brückentag) der BR eine allgemeine Umfrage macht, was die MA wollen? In diesem Fall wollten alle MA den Brückentag haben. Kann dies als Beschwerde und somit Mitbestimmungsrecht genutzt werden, oder müssen die Kollegen Unterschriften leisten? Was hätten wir sonst noch für Möglichkeiten?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

NACHTRAG: Der Brückentag wurde gestrichen, der Betreibsrat hat auf betriebliche Übung hingewiesen und Einspruch gegen die Streichung eingereicht. Daraufhin wurden wir darauf hin gewiesen, dass hier keine betriebliche Übung vorliege, da kein Günstigkeitsvergleich angestellt werden könne, da ja der Tag Urlaub eingespart würde...

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Community-Antworten (3)

L
Lolly

28.04.2010 um 10:41 Uhr

Habt ihr bisher (mind. letzten 3 Jahre) die Brückentage bekommen, dann gilt das als betriebliche Übung. Wenn der Betriebsrat nicht widerspricht, dann habt ihr Pech gehabt.

Wir handhaben das so, dass wenn wir etwas "aufschnappen" mit einigen Personen darüber reden und dies in unserer nächsten Sitzung diskutieren und je nachdem, wie wir abstimmen, geben wir dies an den Arbeitgeber weiter. Wenn wir ein Mitbestimmungsrecht haben, dann informieren wir in jedem Fall den Arbeitgeber - egal ob Nörgeln der Mitarbeiter oder nicht.

LG Lolly

K
Kölner

28.04.2010 um 10:47 Uhr

@Lolly Das sind so Antworten...

@santos Da sind keine AN zu instrumentalisieren, sondern ein BR, der sich mit dem § 87 BetrVG befasst.

H
hundkatzemaus

28.04.2010 um 10:51 Uhr

1 nein 2 es ist die Pflicht des BR sich um solche Themen zu kümmern

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