Versetzung
Hallo,
meine Frage muß der BR informiert werden wenn ein Kollege selber versetzt werden möchte, aus Gesundheitlichen gründen und es auch zu einer Versetzung gekommen ist?.
Community-Antworten (1)
26.04.2010 um 14:45 Uhr
Versetzungen unterliegen der MB.
Auch einmal hier lesen:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/versetzung_umsetzung.htm
und hier Der Wunsch, den bisherigen Arbeitsplatz zu wechseln http://dialog.igmetall.de/fileadmin/images/3-Ratgeber/internwechseln.pdf.
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