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Versetzung

F
Falke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

meine Frage muß der BR informiert werden wenn ein Kollege selber versetzt werden möchte, aus Gesundheitlichen gründen und es auch zu einer Versetzung gekommen ist?.

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Community-Antworten (1)

H
Hannelore

26.04.2010 um 14:45 Uhr

Versetzungen unterliegen der MB.

Auch einmal hier lesen:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/versetzung_umsetzung.htm

und hier Der Wunsch, den bisherigen Arbeitsplatz zu wechseln http://dialog.igmetall.de/fileadmin/images/3-Ratgeber/internwechseln.pdf.

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