Hallo, meine Frage muß der BR informiert werden wenn ein Kollege selber versetzt werden möchte, aus Gesundheitlichen gründen und es auch zu einer Versetzung gekommen ist?.
Erstellt am 26.04.2010 um 12:45 Uhr von Hannelore Versetzungen unterliegen der MB. Auch einmal hier lesen: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/versetzung_umsetzung.htm und hier Der Wunsch, den bisherigen Arbeitsplatz zu wechseln http://dialog.igmetall.de/fileadmin/images/3-Ratgeber/internwechseln.pdf.