Kündigungsschutz nach Amtszeit?
Hallo,
wie lange ist denn der Kündigungsschutz nach einer Amtszeit wenn man nicht wieder in den BR gewählt wurde?
Danke
Community-Antworten (5)
19.04.2010 um 10:59 Uhr
ich bin mir da nicht ganz sicher aber ich meine..... 1 jahr nach amtszeit + betriebsangehörigkeit... nach 8 jahren 3 Monate.... kann aber auch sein das ich mich da irre.
19.04.2010 um 11:20 Uhr
Hallo Bullet! Der Kündigungsschutz beträgt 1 Jahr mit Ende der Amzszeit.Danach gelten die üblichen Kündigungsfristen.
19.04.2010 um 11:21 Uhr
Hallo bullet, schau dir einmal § 15 Abs. 1 KSchG und § 96 Abs. 3 SGB IX an, da findest du alles.
19.04.2010 um 11:31 Uhr
Für Wahlbewerber welche nicht gewählt wurden, beträg der Kündigungsschutz 6 Minate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses § 15 KSchG
19.04.2010 um 12:40 Uhr
Hannelore, da er nicht wiedergewählt wurde, scheidet er nach seiner Amtszeit aus und der KSch beträgt 1 Jahr.
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