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Kündigungsschutz nach Amtszeit?

B
bullet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie lange ist denn der Kündigungsschutz nach einer Amtszeit wenn man nicht wieder in den BR gewählt wurde?

Danke

98805

Community-Antworten (5)

M
Musha

19.04.2010 um 10:59 Uhr

ich bin mir da nicht ganz sicher aber ich meine..... 1 jahr nach amtszeit + betriebsangehörigkeit... nach 8 jahren 3 Monate.... kann aber auch sein das ich mich da irre.

S
sueton

19.04.2010 um 11:20 Uhr

Hallo Bullet! Der Kündigungsschutz beträgt 1 Jahr mit Ende der Amzszeit.Danach gelten die üblichen Kündigungsfristen.

L
lolli

19.04.2010 um 11:21 Uhr

Hallo bullet, schau dir einmal § 15 Abs. 1 KSchG und § 96 Abs. 3 SGB IX an, da findest du alles.

H
Hannelore

19.04.2010 um 11:31 Uhr

Für Wahlbewerber welche nicht gewählt wurden, beträg der Kündigungsschutz 6 Minate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses § 15 KSchG

R
ridgeback

19.04.2010 um 12:40 Uhr

Hannelore, da er nicht wiedergewählt wurde, scheidet er nach seiner Amtszeit aus und der KSch beträgt 1 Jahr.

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