Erstellt am 19.04.2010 um 08:59 Uhr von Musha
ich bin mir da nicht ganz sicher aber ich meine..... 1 jahr nach amtszeit + betriebsangehörigkeit... nach 8 jahren 3 Monate.... kann aber auch sein das ich mich da irre.
Erstellt am 19.04.2010 um 09:20 Uhr von sueton
Hallo Bullet!
Der Kündigungsschutz beträgt 1 Jahr mit Ende der Amzszeit.Danach gelten die üblichen Kündigungsfristen.
Erstellt am 19.04.2010 um 09:21 Uhr von lolli
Hallo bullet,
schau dir einmal § 15 Abs. 1 KSchG und § 96 Abs. 3 SGB IX an, da findest du alles.
Erstellt am 19.04.2010 um 09:31 Uhr von Hannelore
Für Wahlbewerber welche nicht gewählt wurden, beträg der Kündigungsschutz 6 Minate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses § 15 KSchG
Erstellt am 19.04.2010 um 10:40 Uhr von ridgeback
Hannelore,
da er nicht wiedergewählt wurde, scheidet er nach seiner Amtszeit aus und der KSch beträgt 1 Jahr.