Erstellt am 18.04.2010 um 12:13 Uhr von erwin
BRV muss zum einen nicht zwangsweise auch freigestellt sein. Man kann auch andere BRM freistellen und der BRV nutzt die fiktive Freistellung, also immer dann wenn es die BR-Tätigkeit erforderlich macht.
Es gibt einige BR welche eben nicht den BRV freistellen und dieser nutzt dann das Thema "fiktive/ Anlassbezogene" Freistellung, also BRV ist nebem dem BA in allen/ vielen Arbeitsgruppen/ Ausschüssen und im GBR so hat man ggf. mehr vom Thema Freistellung.
Man muss/soll zwar das Thema Freistellung mit dem AG beraten, kann aber dann doch als BR entscheiden. Wenn der AG dann hier schwere betriebliche Probleme sieht, kann er ja die rechtl. möglichen Mittel nutzen. Doch niemand ist unersetzbar.
Letztlich seid ihr in dem Thema Versetzung ja auch in der Mitbestimmung also zu beiden geplanten Versetzungen NEIN sagen. Auch hier hat der AG dann die Möglichkeit die rechtl. möglichen Mittel nutzen.
Ihr könnt den AG im Rahmen der Klärung der Freistellung auch auf den § 119 Abs. 2 BetrVG einmal hinweisen.
Erstellt am 19.04.2010 um 11:21 Uhr von Petrus
@erwin??? Was hat die Freistellung hier zu suchen?
@Rostocker: Der BRV ist damit einziger Elektriker in Betriebsteil C? Und wenn er BR-Arbeit macht, gibt es dort keinen Elektriker? Gelegentlicher Anlagenstillstand ist vom ArbGeb gewünscht? Und hohe Spesen obendrein? Denn der BRV muss ja dann BR-bedingt öfters mal pendeln... Denn selbstverständlich wird der BR darauf bestehen, dass _nur_ der BRV zur Annahme von Unterlagen für den BR berechtigt ist...