Versetzung vom BR Mitglied
Folgender Fall . Wir sind in unserer Abteilung 9 Elektriker . Zwei von ihnen sin BR Vorsitzender und Stellvertreter.Wir haben vier Werke im Umkreis von 20 km . Jetzt soll (um den BR zu behindern ) . Der Vorsitzende vom Werk A ins Werk C versetzt werden. Wo ein Elektriker bereits ähnliche Arbeit, aber nicht gleich Arbeit macht. Der Elektriker von Werk C ins Werk A zurück und der Vorsitzende (Elektriker)von Werk A ins Werk C.Damit von dem BR die Arbeit erschwert wird.
Community-Antworten (2)
18.04.2010 um 14:13 Uhr
BRV muss zum einen nicht zwangsweise auch freigestellt sein. Man kann auch andere BRM freistellen und der BRV nutzt die fiktive Freistellung, also immer dann wenn es die BR-Tätigkeit erforderlich macht.
Es gibt einige BR welche eben nicht den BRV freistellen und dieser nutzt dann das Thema "fiktive/ Anlassbezogene" Freistellung, also BRV ist nebem dem BA in allen/ vielen Arbeitsgruppen/ Ausschüssen und im GBR so hat man ggf. mehr vom Thema Freistellung.
Man muss/soll zwar das Thema Freistellung mit dem AG beraten, kann aber dann doch als BR entscheiden. Wenn der AG dann hier schwere betriebliche Probleme sieht, kann er ja die rechtl. möglichen Mittel nutzen. Doch niemand ist unersetzbar.
Letztlich seid ihr in dem Thema Versetzung ja auch in der Mitbestimmung also zu beiden geplanten Versetzungen NEIN sagen. Auch hier hat der AG dann die Möglichkeit die rechtl. möglichen Mittel nutzen.
Ihr könnt den AG im Rahmen der Klärung der Freistellung auch auf den § 119 Abs. 2 BetrVG einmal hinweisen.
19.04.2010 um 13:21 Uhr
@erwin??? Was hat die Freistellung hier zu suchen?
@Rostocker: Der BRV ist damit einziger Elektriker in Betriebsteil C? Und wenn er BR-Arbeit macht, gibt es dort keinen Elektriker? Gelegentlicher Anlagenstillstand ist vom ArbGeb gewünscht? Und hohe Spesen obendrein? Denn der BRV muss ja dann BR-bedingt öfters mal pendeln... Denn selbstverständlich wird der BR darauf bestehen, dass nur der BRV zur Annahme von Unterlagen für den BR berechtigt ist...
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