Erstellt am 15.04.2010 um 07:50 Uhr von Dielöwin
@vfbjn
Verrechnung von Minusstunden mit Urlaub ist nicht zulässig. Wenn er seine Arbeitskraft angeboten hat und der AG ihn nicht beschäftigen konnte war der AG im Annahmeverzug. Somit hat der AG einfach Pech gehabt und bleibt auf den Minusstunden sitzen.
Erstellt am 15.04.2010 um 08:38 Uhr von Hannelore
@vfbjn
Annahmeverzug im Arbeitsrecht, (§ 615 BGB). Daran sind im Gesetz bestimmte Rechtsfolgen geknüpft (§§ 293 ff BGB).
http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/annahmeverzug-arbeitsrecht.html
Das Problem hier ist der AN müsste klagen, hat er keinen Rechtschutz könnten die Kosten einen Teil des Geldes aufzehren, der er in allen Fällen die Kosten der 1. Instanz zahlen muss unabhängig vom Ausgang.
Aber hier ist auch der BR gefordert. Ihr habt ja so hoffe ich eine BV zum Thema "Arbeitszeitkonten/ Gleizeit". Hierin sollte ein Passus sein, dass der AG eben nicht AN in Freizeit, z.B. wegen Auftragsmangel gegen deren Willen und ohne Beteiligung des BR schicken darf. Ganz besonders nicht wenn Minusstunden entstehen. Denn dann hätte der BR hier eine Möglichkeit NEIN zu sagen oder wegen Verletzung des BV aktiv zu werden.
Sollte dieses nicht enthalten sein, BV kündigen und Nachverhandeln, hier geht es ja sofern der AG sich weigert bis zur Einigungsstelle und dort hat der BR dann gerade wenn solches schon geschehen ist guten Chancen.
Erstellt am 15.04.2010 um 08:51 Uhr von Dielöwin
Nochmal @ vfbjn
Du hast dieselbe Frage ja schon mal am 13.04. gestellt, und auch Antworten darauf bekommen.
Erstellt am 15.04.2010 um 21:41 Uhr von sueton
Kleine Notiz am Rande.
Hier würde sich eine Gewerkschaftsmitgliedschaft (Rechtsschutz) im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen.
Gibt es keine BV,greift vielleicht Euer Manteltarifvertrag.