Erstellt am 14.04.2010 um 17:50 Uhr von sueton
Ich denke solange nicht,bis der Geschäftsführer Maßnahmen ergreift,die den Kündigungsschutz des ehemaligen BRV betreffen (sprich Entlassung).Solange der Verdacht Verdacht bleibt,solltest Du auch die Geheimhaltungsbitte beachten.
Erstellt am 14.04.2010 um 18:36 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 14.04.2010 um 19:29 Uhr von sueton
@DonJohnson
"Never" reicht vielleicht in Miami - aber lassen wir das.
Was erzählt der BRV seinem Gremium,wenn der Anhörungsbogen für die Entlassung des Betreffenden auf dem Tisch liegt?
Erstellt am 14.04.2010 um 19:41 Uhr von DonJohnson
@sueton
Hmmm, das hast du falsch verstanden. Meine Äußerung kam zu deinem Satz:
*Solange der Verdacht Verdacht bleibt,solltest Du auch die Geheimhaltungsbitte beachten.*
Das ist kein Grund für Geheimhaltung! Selbstverständlich dem Gremium alles mitteilen. Selbstverständlich dem ex BRM alles mitteilen!!!
Alles andere ist ein No go!!!
Erstellt am 14.04.2010 um 20:01 Uhr von teuto
Dem Ex-BRM alles mitteilen? Das würde bedeuten das man dem Täter sagt,
"Hey,... man hat dich beim klauen gefilmt aber man kann es dir nicht nachweisen!"
Ehrlich, .... schlau finde ich das nicht!
Erstellt am 14.04.2010 um 20:12 Uhr von DonJohnson
@teuto
Wie bitte schön verstehst du dein Amt? Bist du Richter, oder Polizist? Bist du dafür zuständig ein Ex BRM über die Klinge springen zu lassen?
Du solltest dir echt überlegen was du bist... Du stehst auf Seiten des AN und solltest alles tun um Schaden von ihnen abzuhalten...
Ich fasse es nciht...
Nachtrag:
*Videomaterial liegt vor, welches aber nicht eindeutig den MA überführen kann.*
Wenn der AG meint der hätte gestohlen obliegt es ihm den Ex BRM anzuzeigen. Laßt euch doch nciht vor den Karren des AG spannen!
NIE NIE NIE mals stimmt ein BR einer Kündigung zu. In diesem Fall wäre es sogar eine nach 103.... Also ich bin echt srpchlos und hoffe echt, dass du neu gewähltes BRM bist....
Erstellt am 14.04.2010 um 20:16 Uhr von sueton
Da hat aber einer mit dem "nicht" so seine Probleme:-) Kollegen,cremig bleiben.
Auf Grund der in Deutschland gültigen Unschuldsvermutung (in dubio pro reo) halte ich eine Verbreitung eines solch schwerwiegenden Verdachtes - auch im begrenzten Kreis des BR - für rechtlich sehr bedenklich.
Erstellt am 14.04.2010 um 20:18 Uhr von hundkatzemaus
Genau so wie Don Johnson es sagt , ehemaligem BRM und dem Gremium die Lage schildern.
Wenn teuto dann noch die 7er Begrenzung rausnimmt , wäre noch interessant , ob es zu den Kameras eine BV gibt.
Erstellt am 14.04.2010 um 21:00 Uhr von teuto
Ich bin weder BR, Richter oder noch sonst was. Ich bin nur ein Arbeitnehmer und habe
anscheinend ein anderes Rechtsempfinden.
Wenn ich im begründeten Verdachtsfall davon ausgehen kann das einer Geld oder Waren
im Wert von mehreren tausend Euro gestohlen hat, dann werde ich ihm nicht davon
unterrichten das man ihn "mehr oder weniger" gefilmt hat und der unter Verdacht steht.
Dieser Mitarbeiter schadet "meinem" Unternehmen, gefährdet meinen Arbeitsplatz,
und schadet auch noch dem Betriebsrat. Betriebsratsvorsitzende (auch ehemalige)
haben eine Vorbildfunktion und keinen Freibrief für illegales Treiben und Walten.
Vielen Dank für eure antworten. Der richtige Weg scheint gefunden zu sein, nämlich....
Erstmal Füsse still halten und zur rechten Zeit den nächsten Schritt gehen.
Erstellt am 14.04.2010 um 21:29 Uhr von SuzieQ
teuto,
##Ich bin weder BR, Richter oder noch sonst was##
------- jetzt der Widerspruch!!!
##Wenn ich im begründeten== Verdachtsfall ==davon ausgehen kann das einer Geld oder Waren im Wert von mehreren tausend Euro gestohlen hat##
Euer Gnaden, wie hoch soll die Strafe denn sein??
Verdacht reicht also für Dich für eine Verurteilung aus.
Mit dieser Eistellung, kann man einen vielleicht Unschuldigen in den Ruin treiben.
Herzlichen Glückwunsch allen, die vor solchen Betriebsräten verschont sind.
Erstellt am 14.04.2010 um 22:13 Uhr von DonJohnson
SuzieQ
Der war gut ;-)
@teuto
Aber genau das ist es doch. Als BR hast du kein Rechtsempfinden wenn es darum geht für den AN das Best mögliche zu tun! Ich könnte wetten, dass dein Fall mal wieder einer ist, wo der AG einen unliebsamen AN los werden möchte. Und genau da kommst du ins Spiel! Wenn überhaupt bist du der Anwalt des AN und mußt das Best mögliche für ihn herausholen - ungeachtet deiner persönlichen Meinung!
Wenn du das nciht kannst, solltest du dein Amt für die frei machen, die das können!
Das ist und bleibt meine Meinung!
Erstellt am 14.04.2010 um 22:58 Uhr von BentoBox
"Das ist kein Grund für Geheimhaltung! Selbstverständlich dem Gremium alles mitteilen. Selbstverständlich dem ex BRM alles mitteilen!!!
Alles andere ist ein No go!!!"
So viel also zum Thema "vertrauensvolle Zusammenarbeit". :-(
Der Arbeitgeber "bittet" um vertrauliche Behandlung und der BRV läuft los "Leute ich weiß was!"
Damit wäre das letzte bisschen Vertrauen verspielt. So geht das nun wirklich nicht!
Wenn man auf dem (legitimen) Standpunkt steht, dass der Arbeitgeber keinen persönlichen Gedankenaustausch mit dem BRV führen darf, sondern der BRV immer den Hut des BRV auf hat, dann muss man sich auch entsprechend korrekt verhalten! Und das bedeutet nichts anderes als dass der BRV in dem Moment wo der Arbeitgeber zu ihm kommt und sagt "Meyer, ich möchte mal etwas mit Ihnen besprechen! Aber das muss hier im Raum bleiben! Da erwarte ich absolute Vertraulichkeit!" antworten MUSS "Chef! Tut mir leid, aber alles was Sie mir erzählen bin ich verpflichtet an das Gremium weiter zu geben!"
Und dann kann der Chef entscheiden ob er unter diesen Umständen noch einen Meinungsaustausch führen will.
Aber erst die Bitte um Vertraulichkeit hinnehmen und dann loslaufen und alles ausplaudern ist völlig inakzeptabel!
"NIE NIE NIE mals stimmt ein BR einer Kündigung zu."
Tja, so einfach ist die Welt. Irgendwie erinnert mich das jetzt an die katholische Kirche...
Ich würde z.B. der Kündigung eines Ausbilders der einer Auszubildenden unter den Rock gegriffen hat ohne Zögern zustimmen! Und es gibt noch eine ganze Reihe anderer Vergehen bei denen ich nicht zögern würde der Kündigung zuzustimmen.