Wahlmanipulation
Hallo zusammen, guter Rat ist jetzt gefragt. Situation: Wir haben es geschaft nach 20 Jahren in unserem Betrieb mit etwa 1150 Miatarbeiter eine Betribsratwahl als Listenwahl durchzuführen. Unser alter Betriebsratsvorsitzender ist schon 20 Jahre im Amt und in der Gewerkschaft tätig mit hoher Funktion. er wollte wieder eine Personenwahl mit einer List durchführen und traf erbittert auf Wiederstand und musste sich einer Listenwahl fügen, da insgesamt 4 Listen eingereicht wurden, die er auch dieses mal nicht kippen konnte. Der Betriebsrats-vorsitzender hat sich und 5 weitere Gewerkschaftsmitglieder die auch im alten Betriebsrat noch tätig sind zum Wahlforstand berufen. Gleichzeitig ist er auch Listenführer der Gewerkschaftsliste. Die 5 weiteren Gewerkschaftsmitglieder, die auch im Wahlvostand sind, stehen ebenfalss auf der Gewerkschaftsliste. Jetzt erfolgte die Auslosung der Ordnungsnummern für die Vorschlagslisten. Bei dieser Gelegenheit haben wir als Listenführer den alten Betriebsratsvorsitzenden jetzt in seiner Fuktion als Wahlvorsitzender den Antrag gestellt, von jeder Liste zwei Bewerber als Wahlhelfer hernazuziehen um am Wahltag den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu gewährleisten und zu kontrollieren. Er hat dies von sich aus, ohne die anderen Wahlvorstandsmitglieder zu befragen abgelehnt und wird sich darauf nicht einlassen. Er hat dies begründet das er die Wahlhelfer zum Wahlvorstand berufen müsse und das es eine zusätzliche finanziellle Belastung für den Arbeitgeber nicht in Frage kommt. Da er unseren Vorschlag abgelehnt hat, haben wir gesagt das wir Urlaub für den Wahltag nehmen und uns im Wahllokal aufhalten werden und den Verlauf der Wahl zu beobachten. Er hat uns dann getroht uns aus dem Wahllokal rauszuschmeisen, da er das als Wahlmanipulation ansieht. Was können wir jetzt noch unternehmen, da wir uns sicher sind das er die Wahl manipuliren wird und wir keine Kontrolle darüber haben. Ich sage es so wie ich es seheh, er hat Angst um seinen Sitz als Betriebsratsvorsitzenden und wird alles tun um diesen Platz zu halten. Wir bitten um ernstgemeinde Ratschläge, wie wir uns verhalten sollen.
Mit freundliche Grüssen, die Listenführer für eine ordnungsgemäßen Wahlablauf.
Community-Antworten (4)
14.04.2010 um 11:15 Uhr
Guten morgen Georg,
Wahlordnung §13 Öffentliche Stimmauszählung
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstend ÖFFENTLICH die Auszählung der Stimmen vor und gibt das aufgrund der Auszählung sich ergebende Wahlergebnis bekannt
Das bedeutet, wird die öffentliche Auszählung abgelehnt und verhindert ist die Wahl anfechtbar.
Vielleicht auch interessant, Wahlordnung § 12 (1) Satz 2 Die Wahlurne muss vom Wahlvorstand verschlossen und so eingerichtet sein, dass die eingeworfenen Wahlumschläge nicht herausgenommen werden können, ohne dass die Urne geöffnet wird.
Gruß PT Netty
14.04.2010 um 11:45 Uhr
Georg
Weiter ihm auch einmal erklären, dass er als WV-Vorsitzender nicht eigenständig Beschlüsse fassen darf, ihr würdet dieses rehctlich durch einen Anwalt prüfen lassen und dann ggf. alles anfechten.
Weiter auch darauf achten, dass das Losverfahren ordnungsgemäß erfolgt. Also nicht einfach Streichholzziehen (ist verboten) Auch einfach nur Umschläge offen auf einen Tisch legen und dann die Listenführer jeweils einfach einen wegnehmen / ziehen lassen ist nicht gültig. Das Losverfahren muss so gestalltet sein, dass jegliche mögliche Einflussnahme ausgeschlossen ist. Also der Zufall muss gesichert sein.
Weiter diesem BRV auch einmal erklären, dass es erlaubt ist über rechtwirdiges Verhalten /Äußerungen bei der Wahl zu rden. Die Wähler könnten dann also zu der Erkenntniss gelangen, dass man hier vielleicht dringend einen anderen/ neuen BR benötigt, wegen solchem Verhalten.
Aber Achtung es muss alles belegbar sein, was man äußert um sich nicht slebst angreifbar zu machen.
14.04.2010 um 16:19 Uhr
Hallo PT Netty,
danke für Eure Unterstützung, ich kenne den Ablauf sehr genau. Aber was willst du machen wenn der Wahlvorstand nur aus Leuten des alten Btriebsrates bestehen die selber auf der Liste des Betriebsratsvorsitzenden stehen. Wer sagt den nicht das beim verschließen der Wahlurne schon mal 150 Stimmzettel in der Urne sind???? Sorry, ich habe aber ganz großes Mißtrauen bei Ihm, weil er keinen anderen bei der Wahl dabei haben will!!!!
Gruß Georg
14.04.2010 um 16:32 Uhr
Der WV kann Wahlhelfer berufen, diese müssen nicht selbst im WV sein. Zu Beginn der Wahl kann jeder anwesend sein und die Versiegelung der Wahlurne verfolgen. Danach dürfen sich neben der "Wahlaufsicht" nur die Personen dort aufhalten, die ihre Stimme abgeben. Stimmauszählung muss öffentlich sein.
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