Hallo Petrus

Die "Sieben-Antworten-Aus" Regelung unterbricht unsere angeregte Diskussion
es ist aber noch nicht alles gesagt......


eine Änderungskündigung ist eine "echte " Kündigung
d.h., es müssen alle Punkte beachtet werden, die auch bei einer normalen Kündigung zu beachten sind

dazu gehört auch die durch AV/TV/Gesetz einzuhaltende Kündigungsfrist