Erstellt am 07.04.2010 um 12:50 Uhr von Dielöwin
Wenn Ihr euch konstitiuert habt dann lädt natürlich der neue BR zur BRV ein. Dieser führt auch die BRV durch.Vergesst nicht die GL dazu einzuladen. Macht eine Tagesordnung mit TOP. Das Hausrecht an dieser BRV liegt bei euch. Ihr könnt dazu auch gerne externe Gäste einladen. Dazu braucht es nicht die Genehmigung der GL.
Erstellt am 07.04.2010 um 12:56 Uhr von BentoBox
Diese Antwort kann man so nicht stehen lassen.
Es lädt der BR ein der im Amt ist und es führt die Betriebsverammlung der BR durch der im Amt ist.
Erstellt am 07.04.2010 um 13:05 Uhr von Dielöwin
Habe schon festgestellt daß du in Belehrungen sehr gut bist. Davon geht man ja mal aus daß es der BR ist der im Amt ist. Ist nicht vorstellbar daß es noch der alte BR machen wird. Aber sicher wird uns stotti noch etwas dazu sagen.
Erstellt am 07.04.2010 um 13:08 Uhr von azrael
..zur konstituierenden Sitzung läd der Wahlvorstand, zu einer Betriebsversammlung immer der aktuelle BR.
Erstellt am 07.04.2010 um 13:12 Uhr von peters
@DieLöwin
wenn der BR konstituiert ist, heißt das aber nicht, dass er im Amt ist.
Erstellt am 07.04.2010 um 13:16 Uhr von BentoBox
"Habe schon festgestellt daß du in Belehrungen sehr gut bist."
Danke dür das Kompliment!
"Davon geht man ja mal aus daß es der BR ist der im Amt ist."
Warum gibst Du dann aber eine so unpassende Antwort?
"Ist nicht vorstellbar daß es noch der alte BR machen wird."
Vorstellbar schon, wenn auch nicht unebdingt wahrscheinlich.
"Aber sicher wird uns stotti noch etwas dazu sagen."
Ich glaube das war der mit der Frage...
Erstellt am 07.04.2010 um 13:18 Uhr von Dielöwin
Habe ich damit ja auch nicht gesagt....