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HELP: Konstituierende Sitzung - Anwesenheitsengpass

G
Gehis
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben gestern unseren neuen BR gewählt (5 Mitglieder, 1 Ersatz). Nun haben wir urlaubsbedingt das Problem das nicht alle Mitglieder zur konstituierenden Sitzung erscheinen können. Auch das Ersatzmitglied hat Urlaub.

Aufgrund der Einspruchsfrist kann die Sitzung nicht vor dem 30.3. stattfinden, muß aber spätestens am 1.4. stattfinden. Wie wir es drehen und wenden, es passt einfach nicht.

Ich habe daraufhin kurzfristig heute die Sitzung einberufen und möchte das die Gewählten hier schriftlich die Wahl anerkennen (was sowieso alle tun) und auf ihr Einspruchsrecht verzichten. Dennoch erreiche ich ein Mitglied, was im Urlaub ist nicht. Nur das Ersatzmitglied könnte sich telefonisch zuschalten. Das kann ja aber schlecht die Wahl für das nicht anwesende Mitglied anerkennen.

HELP: Was können wir tun?

Das eilt ziemlich, da ich die Sitzung auf 14:00 Uhr einberufen habe. Danke schon mal.

Gruß DS

73902

Community-Antworten (2)

P
PTNetty

26.03.2010 um 11:45 Uhr

Hallo Gehis,

ich gehe davon aus dass du Wahlvorstand bist. Warum MUSS die Sitzung spätestens am 1.4. sein? Du musst bis spätestens zum 1.04. die Einladung ausgesprochen haben. Das Datum der Sitzung kann auch ein anderes sein. Es sei denn ihr habt dann BRlose Zeit. Telefonisch geht gar nichts.

G
Gehis

26.03.2010 um 11:51 Uhr

Hallo,

ja ich bin Vorsitzende des Wahlvorstandes. Wir haben so eine Software von IfB, da stand in dem Kalender drin, dass bis 1.4. die Sitzung einberufen werden muß (ok, stimmt, einberufen, nicht stattgefunden). Die Amtszeit des alten BR endet am 5.4. Lt. Kalender wäre der frühstmögliche Zeitpunkt zu dem alle können der 12.4. Ich gehe nicht davon aus, dass in der Zeit etwas passieren wird (Kündigung etc), aber gibt es hier keine andere Möglichkeit also so lange ohne BR zu sein?

Danke und Gruß DS

PS: Wenn ich das abwesende Mitglied heute doch erreiche und es kann persönlich erscheinen, ist dann die Alternative möglich, dass die Sitzung heute stattfindet und alle auf Ihr Einspruchsrecht verzichten?

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