Beschlussfassungen in der konstituierenden Sitzung
Hallo, können wir in der konstituierenden Sitzung auch schon die Freistellungen beschließen? Gruß fee
Community-Antworten (6)
25.03.2010 um 12:47 Uhr
feenreich, Die Auswahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder erfolgt nach Beratung mit dem Arbeitgeber (§ 38 Abs. 2 S. 1). Die Beratung hat daher der Wahl vorauszugehen (BAG, Beschluss v. 29.4.1992, 7 ABR
25.03.2010 um 14:21 Uhr
Hallo ridgeback, danke für die schnelle Antwort. Vor 4 Jahren wurde der Chef kurz vor der Beschlussfassung in die Sitzung geholt und über die Freistellung informiert. Danach wurde der Beschluss gefasst. Wir wollten es auch so machen oder geht das nicht?
25.03.2010 um 14:46 Uhr
feenreich, wenn der Chef bei dem TOP der Beratung dabei ist, ist es ok. Nur für die Beschlussfassung an sich, muß Cheffe aussen vor bleiben.
25.03.2010 um 17:01 Uhr
Wie sieht es aus wenn Cheffe gegen zwei Freistellungen der Freistellungsliste Einwände hat? Kann dann dennoch der Beschluss für die freizustellenden gefasst werden und Cheffe muss vor's Gericht um die beiden raus zu bekommen? Die beiden die Cheffe nicht freistellen lassen will, die aber im Beschluss als freizustellende drinne stehen, ahben doch mindestens bis zum möglichen Gerichtstermien einen Freistellungsanspruch?
26.03.2010 um 15:43 Uhr
Freistellungen sind in einer ordnungsgemäßen BR-Sitzung zu beschließen.
Oder ist die Einladung inkl. Tagesordnung im Anschluss an die konstituierende Sitzung bereits erfolgt?
26.03.2010 um 16:33 Uhr
Wenn sie eine Woche nach der konstituierenden Sitzung als solchen gefasst wurde und innerhalb dieser Woche auch mit den AG darüber beraten wurde, er sich aber mit der Liste (...) nicht einverstanden erklärt, gilt dann das o.g.?
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