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Beschlussfassungen in der konstituierenden Sitzung

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feenreich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, können wir in der konstituierenden Sitzung auch schon die Freistellungen beschließen? Gruß fee

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Community-Antworten (6)

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ridgeback

25.03.2010 um 12:47 Uhr

feenreich, Die Auswahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder erfolgt nach Beratung mit dem Arbeitgeber (§ 38 Abs. 2 S. 1). Die Beratung hat daher der Wahl vorauszugehen (BAG, Beschluss v. 29.4.1992, 7 ABR

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feenreich

25.03.2010 um 14:21 Uhr

Hallo ridgeback, danke für die schnelle Antwort. Vor 4 Jahren wurde der Chef kurz vor der Beschlussfassung in die Sitzung geholt und über die Freistellung informiert. Danach wurde der Beschluss gefasst. Wir wollten es auch so machen oder geht das nicht?

R
ridgeback

25.03.2010 um 14:46 Uhr

feenreich, wenn der Chef bei dem TOP der Beratung dabei ist, ist es ok. Nur für die Beschlussfassung an sich, muß Cheffe aussen vor bleiben.

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Gladiator

25.03.2010 um 17:01 Uhr

Wie sieht es aus wenn Cheffe gegen zwei Freistellungen der Freistellungsliste Einwände hat? Kann dann dennoch der Beschluss für die freizustellenden gefasst werden und Cheffe muss vor's Gericht um die beiden raus zu bekommen? Die beiden die Cheffe nicht freistellen lassen will, die aber im Beschluss als freizustellende drinne stehen, ahben doch mindestens bis zum möglichen Gerichtstermien einen Freistellungsanspruch?

P
Peanuts

26.03.2010 um 15:43 Uhr

Freistellungen sind in einer ordnungsgemäßen BR-Sitzung zu beschließen.

Oder ist die Einladung inkl. Tagesordnung im Anschluss an die konstituierende Sitzung bereits erfolgt?

G
Gladiator

26.03.2010 um 16:33 Uhr

Wenn sie eine Woche nach der konstituierenden Sitzung als solchen gefasst wurde und innerhalb dieser Woche auch mit den AG darüber beraten wurde, er sich aber mit der Liste (...) nicht einverstanden erklärt, gilt dann das o.g.?

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