Erstellt am 16.03.2010 um 15:48 Uhr von delagundula
Grundsätzlich alles was nicht unter die Geheimhaltungspflicht fällt.Die Definition von "Mitarbeitervertretung" erklärt sich von selbst... ;-)
Ich hoffe nicht das Euer BR zu den Geheimbünden zählt... hat mich persönlich an unserem BR Kritik üben lassen ;-)
Erstellt am 23.03.2010 um 11:23 Uhr von nickthun
Und was zählt alles zur Geheimhaltungspflicht? Wir sind grad in der Verhandlung einer BV, die Verhandlung steht kurz vor dem Abschluss. Darf ich den Mitarbeitern schon mal von den möglichen Inhalten berichten? Oder mache ich mich dann nach BetrVG "strafbar"?