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Veröffentlichung von Informationen

C
Chicka
Nov 2016 bearbeitet

Welche Themen und Informationen darf der Betriebsrat und in welcher Form an die Arbeitgeber geben. z.B. Ergebnisse die der BR erzielt hat?!

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Community-Antworten (2)

D
delagundula

16.03.2010 um 16:48 Uhr

Grundsätzlich alles was nicht unter die Geheimhaltungspflicht fällt.Die Definition von "Mitarbeitervertretung" erklärt sich von selbst... ;-)

Ich hoffe nicht das Euer BR zu den Geheimbünden zählt... hat mich persönlich an unserem BR Kritik üben lassen ;-)

N
nickthun

23.03.2010 um 12:23 Uhr

Und was zählt alles zur Geheimhaltungspflicht? Wir sind grad in der Verhandlung einer BV, die Verhandlung steht kurz vor dem Abschluss. Darf ich den Mitarbeitern schon mal von den möglichen Inhalten berichten? Oder mache ich mich dann nach BetrVG "strafbar"?

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