Erstellt am 19.03.2021 um 08:39 Uhr von ganther
Erstellt am 19.03.2021 um 09:34 Uhr von takkus
Wie schon so oft: bitte nicht für jeden Kommentar einen neuen Beitrag eröffnen.
Test schützt vor Ansteckung nicht. Wenn dem so ist, muss es der ArbGeb an die Unfallkasse melden, bzw. du selbst kannst es als Arbeitsunfall geltend machen.
Erstellt am 19.03.2021 um 13:47 Uhr von Erbsenzähler
... und ein Test sagt nicht aus wo du dich angesteckt hast...